Im Rahmen der umfassenden Verwaltungsreform des Kantons Zürich hat der Regierungsrat entschieden, dass die beiden kantonalen Akutspitäler, das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur, in selbständige öffentlichrechtliche Anstalten umgewandelt werden sollen. Diese Rechtsform verleiht den beiden Spitälern eine hohe betriebliche Selbständigkeit und somit auch die Möglichkeit einer eigenständigen Positionierung im Markt.
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