Die Kontroverse rund um das Schmähgedicht des deutschen Satirikers Jan Böhmermann ist auch ein Paradebeispiel dafür, wie manche Medien ihr Publikum missachten. Der öffentlich-rechtliche Sender ZDF hindert durch sein an Brachialpädagogik grenzendes Beharren, den Böhmermann-Beitrag nicht in die Mediathek zurückzustellen, das Publikum, sich ein eigenes Bild zu machen. Und manche Journalisten vernachlässigten – teils zugunsten von Thesenjournalismus – ihre Recherche- und Orientierungspflicht.
«Nicht mal jeder Vierte gibt Merkel recht», erklärte «Bild am Sonntag». Der öffentlich-rechtliche Sender ARD veröffentlichte als Ergebnis einer eigenen Umfrage, zwei Drittel der Befragten seien gegen die Entscheidung der deutschen Bundeskanzlerin, das Strafverlangen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zuzulassen. Es dürfte recht einzigartig sein, dass Medien einem regelrecht vorrechnen, in welchem Ausmass sie selber versäumten, ihrer Vermittlungsfunktion nachzukommen. Denn solche Umfrageergebnisse konnten nur entstehen, weil viele Journalisten selber nicht hinreichend recherchierten und erklärten, dass es an diesem Punkt der Affäre rund um Böhmermanns Schmähkritik überhaupt nicht darum ging, ob man den Beitrag gut findet, ob die Kunstfreiheit überschritten oder der Satiriker zu verurteilen ist, sondern um eine Rechtsstaatsnorm.
Das Publikum verdient eine Einordnung, um sich selbst ein Bild zu machen. Erst danach macht eine Publikumsbefragung Sinn. Nicht umgekehrt. Denn sonst ist das, was als Hinwendung zum Publikum und als Ohr am Puls des Volks verpackt ist, in Wirklichkeit eine Missachtung des Publikums, das gar nicht sachgerecht informiert wurde, sondern indirekt benutzt wird, um eine Redakteursmeinung zu bestätigen. Das ist schlicht Populismus-Journalismus, der dem Publikum nach dem Mund spricht und es zugleich an der Nase herumführt.
Zur Sachgerechtigkeit gehört zu zeigen: Es ging es um den Strafgesetzparagrafen 103, der dann, wenn ein ausländisches Staatsoberhaupt sich beleidigt fühlt, der Regierung die Aufgabe überträgt zu entscheiden, ob sich die Justiz der Angelegenheit annehmen soll. Als nächstes muss ein Staatsanwalt entscheiden, ob überhaupt Anklage erhoben wird; falls er dies macht, muss ein Gericht entscheiden, ob Böhmermann in dieser Angelegenheit überhaupt verurteilt werden soll. Der Paragraf beschreibt eine Sonderregel, neben der es in der Strafprozessordnung auch noch eine Regel gibt, dass jeder, der sich beleidigt fühlt, ein Verfahren beantragen kann, über das ein Täter nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches verurteilt werden könnte.
Deshalb konnte Erdogan gleich über zwei Wege eine Strafe verlangen – als Person und als Staatsmann. Merkel will diese Sonderregel für «Majestäten» per Gesetzesvorlage abschaffen, aber bis dahin ist sie in Kraft und dementsprechend auch anwendbar. Statt derlei Kontexte hinreichend zu erklären, konstruierten etliche Journalisten einen Zusammenhang mit der Medienfreiheit, der aber an der Stelle gar nicht besteht: Medienfreiheit schliesst nie einen Anspruch oder das Recht ein, nach Belieben Menschen zu beleidigen und Medienfreiheit garantierte den Medien nie und nirgendwo einen rechtsfreien Raum. Auch das muss klar gemacht werden.
Im Übrigen sollte die Debatte nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz einen Frühjahrsputz im Strafrecht anstossen und den ähnlich verstaubten Artikel 296 abschaffen, auf dessen Grundlage der Bundesrat in der Vergangenheit ausländischen Diktatoren, die sich beleidigt fühlten, ermöglicht hatte, ihre Kritiker in der Schweiz durch das Bundesgericht bestrafen zu lassen.
Das ZDF täte gut daran, den kompletten Beitrag endlich wieder in die Mediathek zurückzustellen. Ein solcher Akt bedeutet kein Statement zur Qualität des Beitrags, sondern ein Bekenntnis zu einem mündigen Publikum, dem man gerade als öffentlich-rechtlicher Sender mit Bildungsauftrag ermöglichen sollte, informiert an einem Diskurs teilzuhaben und sich selber eine Meinung zu bilden. Das gelingt schlecht, wenn man auf Schilderungen Dritter angewiesen ist oder nur den transkribierten Text im Netz findet oder im Internet Katz und Maus spielen muss, um den Beitrag ganz zu sehen. Satire rechtfertigt sich auch daraus, dass das Publikum die Überspitzung erkennt, und genau das ist nur dann möglich, wenn man den Beitrag als Ganzes sieht. Die vehement geführte Debatte hat ihn zum Dokument der Zeitgeschichte gemacht.
Und auf der Meta-Ebene spiegeln sich in ihm Medien- und Gesellschaftskritik wider. Denn gleich zu Beginn zielt Böhmermann auf klassische Satire-Formate wie «Heute show» und «Extra 3»: Die würden richtig dicke Bretter bohren, man selber mache halt bloss eine Quatschsendung. Und er führt ein weiteres Mal die allzu leicht überschäumende deutsche Medienöffentlichkeit vor, die schon nach dem Erdogan-Song völlig aus dem Häuschen war. Bizarre Pointe: Weil die Wogen wegen seines Schmähgedichts so hoch schlugen, blieb er der Verleihung des Grimme-Preises fern, den er für eine ebenfalls den Medienbetrieb karikierende Aktion rund um den Stinkefinger des damaligen griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis erhielt.
Günther Jauch brüskierte den Minister im März 2015 in seiner Talksendung, indem er suggierte, diese Geste zeige dessen Einstellung zu Deutschland, und er spielte dazu ein zwei Jahre altes YouTube-Video ein. Der Varoufakis-Finger wurde über Nacht zum Thema aller Talks. Dann schockte Böhmermann, weil er behauptete, sein «Neo Magazin Royale» habe Jauch reingelegt und ihm einen gefakten Film untergejubelt. Die Verwirrung war total. Die einen fanden klasse, dass Jauch blamiert war, andere waren verunsichert, weil sie so tief in die Stinkefinger-Analyse eingestiegen waren, dass ihnen die Vorstellung, selbiger sei ein Fake, peinlich war.
Manche schwitzten, wie sie nun beantworten sollten, ob und wie sie das Video geprüft hatten. Nach einigen Stunden im Nebel entpuppte sich alles als #Varoufake. Aber Böhmermann hatte mittels Satire geschafft, die Oberflächlichkeit beim Überprüfen von Material aus dem Internet, die Banalität mancher Talks und skrupellosen Thesenjournalismus zu kritisieren.
Die Art, wie manche Medien sich im aktuellen Fall benahmen, zeigt, wie aktuell diese Kritik weiterhin ist und dass sie zu ergänzen ist: Wer populistisch berichtet und sein Publikum missachtet, höhlt seinen eigenen Beruf und seine Glaubwürdigkeit aus und sägt am Ast, auf dem er sitzt.



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Causa Böhmermann: Wider Publikums-Missachtung und Populismus-Journalismus