29.03.2019

Urheberrecht

Ständeratskommission führt Anhörungen durch

Nach der EU-Abstimmung über das Urheberrecht wird diskutiert, wie dieses in der Schweiz revidiert werden soll.
Urheberrecht: Ständeratskommission führt Anhörungen durch
Die Vergütungspflicht für journalistische Inhalte sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger standen im Zentrum der Anhörung im Ständerat. (Bild: Keystone)

Das EU-Parlament hat Ja gestimmt zur umstrittenen Reform des Urheberrechts (persoenlich.com berichtete). Dieser Entscheid werfe nun Fragen auf – auch mit Blick auf die Revision des Urheberrechts in der Schweiz. Die zuständige Ständeratskommission hat Anhörungen durchgeführt, aber noch keine Entscheide gefällt.

Sie habe sich vom Institut für Geistiges Eigentum über Handlungsspielräume informieren lassen, teilte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) am Freitag mit. Anschliessend habe sie Anhörungen durchgeführt.

Teilgenommen haben der Berufsverband Impressum, der Verband Schweizer Medien, Google Schweiz und die Allianz für ein faires Urheberrecht. Die Diskussion soll an der nächsten Sitzung von Ende April fortgeführt werden.

Zurück an die Kommission

Im Zentrum des Hearings stünden die Vergütungspflicht für das Zugänglichmachen von journalistischen Inhalten sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Im Gesetzesentwurf des Bundesrates, der sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe mit Interessenvertretern stützte, waren diese Regelungen nicht vorgesehen. Es sei die Kommission gewesen, die Bestimmungen dazu aufnahm.

Der Ständerat entschied aber in der Frühjahrssession, die Vorlage an sie zurückzuweisen. Die WBK soll ihre Entscheide überprüfen und dabei die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU berücksichtigen.

Schutz für journalistische Inhalte

Mit dem Vorschlag der Kommission würden Betreiber von Internetplattformen künftig den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen. Dabei ginge es primär um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden.

Die Internetplattformen können auf diesem Weg Daten für die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren und damit Geld verdienen – aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Die Nutzerinnen und Nutzer würden sich  unter Umständen mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den Link begnügen, der sie auf das Medienportal führt.

Im Ständerat befände die Mehrheit, der Vorschlag der Kommission sei noch nicht ausgegoren. Kritiker wiesen auch darauf hin, dass die Revision nun erheblich vom Kompromiss der Arbeitsgruppe Agur12 abweiche. (sda/log)



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