14.11.2022

Sexualaufklärung

Strafanzeige wegen «Hey You»-Broschüre

Der Verein Schutzinitiative hat die Herausgeber und die Redaktorinnen der vom Bund finanzierten Auklärungsbroschüre «Hey You» angezeigt. Zugleich geht er verwaltungsrechtlich gegen das BAG vor.
Sexualaufklärung: Strafanzeige wegen «Hey You»-Broschüre
Die Broschüre wird seit 2021 herausgegeben. (Bilder: Sexuelle Gesundheit Schweiz)

Die Aufklärungsbroschüre «Hey You» richtet sich an Jugendliche ab zwölf Jahren. In neun Kapiteln werden Informationen über die Themen Liebe, Sex, Verhütung und mehr vermittelt. «Hey You» folgt auf die bisherigen Ausgaben «Hey Jungs» und «Hey Girls». Sie wird vom Verein Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) herausgegeben und vom Bund mitfinanziert. SGCH ist eine Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit und Partnerin des Bundesamts für Gesundheit (BAG). 

Nun hat der Verein Schutzinitiative Strafanzeige gegen die Herausgeber erstattet, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Ausserdem richtet sich die Strafanzeige gegen zwei verantwortliche Redaktorinnen. Der Verein kritisiert, dass die Broschüre unter dem Deckmantel der Sexualaufklärung Kinder und Jugendliche zum Gebrauch von Sexspielzeugen wie Umschnalldildos, Lecktücher und Anal Plugs animiere.

Konkret wird den Verantwortlichen vorgeworfen, gegen Artikel 187 des Strafgesetzbuchs («Sexuelle Handlungen mit Kindern») verstossen zu haben. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem zur Erfüllung des Tatbestands keine konkrete Gefährdung oder Schädigung vorausgesetzt wird. Bestraft werde auch, wer ein Kind zu einer sexuellen Handlung verleite. Aus der Sicht des Vereins Schutzhilfe würden verschiedene Passagen der Broschüre belegen, dass «das Zielpublikum – also schon Kinder ab zwölf – zum Gebrauch von Sexspielzeugen inspiriert und animiert und somit zu einer sexuellen Handlung verleitet wird», heisst es in der Mitteilung.

Neben der Strafanzeige geht der Verein Schutzinitiative auch verwaltungsrechtlich gegen die Verantwortlichen vor. Er verlangt vom Bundesamt für Gesundheit den Erlass von anfechtbaren Verfügungen im Zusammenhang mit mehreren Finanzhilfen des Bundes an die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz. Diese werde pro Jahr «im höheren sechststelligen Bereich mit Steuergeldern alimentiert». (pd/mj)



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