16.01.2022

Tabakwerbeverbot

Gegner der Initiative drohen mit Beschwerde

Im offiziellen roten Abstimmungsbüchlein habe es einen «groben Fehler», kritisieren die Gegner der Initiative «Kinder ohne Tabak». Die Bundeskanzlei bestreitet das.

Laut den Gegnern der Tabakwerbung-Initiative hat es im offiziellen Abstimmungsbüchlein einen «groben Fehler». Das berichtet die SonntagsZeitung.

In einer zweispaltigen Tabelle im roten Büchlein werden Initiative und Gegenvorschlag einander gegenübergestellt. Bei der Initiative heisst es, dass bei deren Annahme Tabakwerbung in Zeitungen und auf Internetseiten nur dann erlaubt sei, «wenn keine Minderjährige erreicht werden». Diese Formulierung ist unbestritten.

Beim Gegenvorschlag heisst es aber ohne weitere Erläuterungen, Werbung in Zeitschriften und im Internet sei «erlaubt». «Das ist schlicht falsch», sagt Damian Müller, FDP-Ständerat und Mitglied des Komitees gegen die Initiative.

In der Tat sieht nicht nur die Initiative, sondern auch der Gegenvorschlag eine Einschränkung für Werbung in Zeitschriften und auf Internetseiten vor. Konkret heisst es im Gesetzestext zum Gegenvorschlag, die Werbung sei verboten, wenn sie «für Minderjährige bestimmt» sei.

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Die Bundeskanzlei bestreitet, dass das ein Fehler ist. Dass beim Gegenvorschlag bloss «erlaubt» stehe, sei kein Fehler. An anderer Stelle im Abstimmungsbüchlein sei sehr wohl festgehalten, dass der Gegenvorschlag ein Verbot vorsehe für «Werbung, die sich an Minderjährige richtet». Deshalb erübrige sich die Erwähnung in jener Tabellenzeile

Nun drohen die Gegner laut FDP-Ständerat Damian Müller mit einer Beschwerde. (pd/wid)



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