Der Bundesrat hiess ein Begehren des Verbands gut. Die Verpflichtung gilt damit für weitere drei Jahre.
«Auch wer nicht Mitglied einer landwirtschaftlichen Organisation ist, aber dennoch von deren Selbsthilfemassnahmen profitiert, kann vom Bundesrat verpflichtet werden, sich an diesen Massnahmen finanziell zu beteiligen», schreibt der Bundesrat.
Grundlage dafür bildet das Landwirtschaftsgesetz. Für die Kommunikationsmassnahmen zuständig ist die Vereinigung Swiss Wine Promotion. (sda/cbe)
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