25.06.2020

Nothilfe für Medien

104 Redaktionen erhalten Gratis-News

Der Bund übernimmt während sechs Monaten die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. persoenlich.com listet exklusiv diejenigen Medien auf, die davon profitieren. Printprodukte gehen leer aus.
Nothilfe für Medien: 104 Redaktionen erhalten Gratis-News
104 Kunden können die Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA während eines halben Jahres kostenlos übernehmen. (Bild: Keystone/Gaëtan Bally, Bildmontage: persoenlich.com/cbe)
von Christian Beck

Wer kann Mediennothilfe des Bundesrats beanspruchen? Nach dem Bundesratsratsentscheid von Ende Mai war zuerst nicht klar, ob nun nicht nur Radio und TV, sondern auch Online- und Printmedien von der Kostenübernahme der Nachrichtenagentur Keystone-SDA profitieren können.

So schrieb ein persoenlich.com-Leser in die Kommentar-Spalte: «‹Das Massnahmenbündel umfasst alle Mediengattungen›. Der Satz, aus der offiziellen Mitteilung übernommen, gefällt mir. Wer den Text dann liest, vermisst Online. Kein Wunder, Online erhält ja auch CHF 0.00 aus dem Notpaket. Umkehrschluss: Online n'existe pas. Kein Medium oder nicht unterstützungswürdig, so denkt offenbar unser Parlament.»

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) reagierte umgehend und kommentierte ebenfalls auf persoenlich.com: «Von der Übernahme der Abokosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA werden alle elektronischen Medien, inkl. Onlinemedien, profitieren können. Die Unterstützung geht also nicht nur an die Radio- und Fernsehveranstalter

Das ausschlaggebende Kriterium

Welche Redaktionen profitieren nun tatsächlich? persoenlich.com wollte es genau wissen und fragte beim Bakom in Biel nach. «Das ausschlaggebende Kriterium ist, ob es sich um ein elektronisches Medium handelt oder nicht», so Bakom-Sprecher Francis Meier auf Anfrage. Begünstigt seien alle Medien, die ihre Dienstleistungen elektronisch anbieten würden und derzeit Text-Basisdienste der Keystone-SDA abonniert hätten. «Die Kosten werden für die Nutzungsrechte von Online, Radio und Fernsehen übernommen, nicht aber für die Nutzungsrechte für Printprodukte. Für eine Unterstützung der Presse besteht keine verfassungsrechtliche Grundlage», so Meier. Im Printbereich wurde hingegen die indirekte Presseförderung ausgebaut (persoenlich.com berichtete).

Kann nun aber beispielsweise ein Verlag – wie zum Beispiel die Wochenzeitung oder die Weltwoche –, der sowohl Printmedien wie auch Onlinemedien unter einem Dach vereint, von den Gratis-News profitieren? Das war anfangs wohl auch dem Bakom selber nicht ganz klar. Darum hatte Keystone-SDA der Bundesbehörde eine Auflistung aller möglichen Berechtigten zugestellt. «Aufgrund der bestehenden Verträge mit den Abonnenten der Basisdienste haben wir eine Liste erstellt, die die elektronische Nutzung dieser Kunden berücksichtigt. Gemäss der Verordnung gehören Printnutzungen nicht dazu, ebenso wenig Einzelabrufe», sagt Iso Rechsteiner, Kommunikationsverantwortlicher der Keystone-SDA, auf Anfrage.

Aus der nun definitiv vorliegenden Liste geht hervor, dass es über 100 Medien sind, die die Agenturleistungen während eines halben Jahres gratis beziehen können:


Gemäss der «Covid-19-Verordnung elektronische Medien» werden die Abonnementskosten für den Zeitraum von Juni bis November 2020 übernommen. Insgesamt stehen dafür maximal zehn Millionen Franken zur Verfügung, die der Radio- und Fernsehabgabe entnommen werden. «Die Abrechnung erfolgt mit der Juli-Rechnung, natürlich rückwirkend per Juni», so Rechsteiner.



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