Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat im vergangenen Jahr 31 neue Beschwerdeverfahren eröffnet – eines mehr als im Vorjahr. Bei neun erledigten Verfahren stellte sie eine Rechtsverletzung fest, wie dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht zu entnehmen ist.
Sieben Beschwerden wurden wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und zwei Beschwerden wegen Verletzung des Vielfaltsgebots gutgeheissen.
20 der 31 neu eingegangenen Beschwerden richteten sich gegen Fernsehbeiträge, Radiobeiträge wurden sechs Mal beanstandet, Onlineinhalte drei Mal. Zwei Beschwerden visierten mehrere Medien. Gegenstand von Beschwerden bildeten ausschliesslich Publikationen der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG). Die Eingaben betrafen mehrheitlich Nachrichtensendungen und andere informative Formate.
Insgesamt 774 Beanstandungen gingen im vergangenen Jahr bei den der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der Radio- und Fensehveranstalter ein. Vier Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit 2022 in einer Beschwerde an die UBI. Die Ombudsstellen, deren Zweck die Vermittlung zwischen den Beteiligten ist, nehmen laut dem Jahresbericht damit eine wichtige Filterfunktion ein. (sda/wid)
21.03.2023
UBI
31 Beschwerdeverfahren eröffnet
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 774 Beanstandungen bei den Ombudsstellen der Radio- und Fernsehenveranstalter ein. Die UBI befasste sich im letzten Jahr hauptsächlich mit TV-Beiträgen.
Die UBI hat ihren Jahresbericht 2022 veröffentlicht. (Bild: UBI)
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