Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Fernsehsendung «Mise au Point» des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS gutgeheissen. Thema des Beitrags war der Hass im Abstimmungskampf zum Covid-19-Gesetz.
Die erhöhten Sorgfaltspflichten im Vorfeld von Volksabstimmungen seien nicht eingehalten worden, hiess es in einer Mitteilung der UBI vom Freitag zur Begründung. In der Popularbeschwerde sei denn auch die Einseitigkeit des Beitrags gerügt worden.
Zwei Wochen vor der eidgenössischen Volksabstimmung über das Covid-19-Gesetz hatte RTS am 14. November vergangenen Jahres in der Sendung «Mise au Point» einen Beitrag über das verhärtete politische Klima in der Schweiz ausgestrahlt. Die Rede war von Hassbotschaften gegen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren im Zusammenhang mit den Coronamassnahmen.
Da in dem Beitrag praktisch ausschliesslich befürwortende Stimmen zu den Coronamassnahmen zu Wort gekommen seien, habe er ein einseitiges Bild von den Verantwortlichen für das verhärtete politische Klima vermittelt, so die UBI. Deshalb habe eine Mehrheit der UBI-Mitglieder befunden, dass der Beitrag das Vielfaltsgebot verletzt habe. (sda/cbe)