19.02.2003

"Affäre Schubarth"

Bundesgericht stellt Richter kalt

Gesamtgericht legt Rücktritt nahe.

Bundesrichter Martin Schubarth wird kaltgestellt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass Martin Schubarth als Konsequenz seiner Spuck-Attacke gegen den NZZ-Korrespondenten ab sofort nicht mehr in der Rechtsprechung eingesetzt wird.

Gestützt auf die dem Bundesgericht zustehende Organisationskompetenz werde Bundesrichter Martin Schubarth mit sofortiger Wirkung in der Rechtsprechung nicht mehr eingesetzt, hält das Bundesgericht in seiner Medienmitteilung vom Mittwoch fest.

Rücktritt nahegelegt, Entscheid offen

Das Gesamtgericht sei der Auffassung, dass Bundesrichter Martin Schubarth den Rücktritt erklären sollte. Seine Beschlüsse habe das Gesamtgericht am Mittwoch in Anwesenheit von Martin Schubarth nach eingehender und offener Diskussion ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen gefasst.

Der "Spuck-Vorfall" vom 11. Februar 2003 werde vom Bundesgericht in aller Form missbilligt, hält es weiter fest. Im Auftrag von Martin Schubarth teilte der Generalsekretär des Bundesgerichts mit, dass dieser einen Rücktrittsentscheid nicht in der heutigen zugespitzen Situation und in seinem derzeitig schlechten Gesundheitszustand treffen möchte.

Langjähriger Konflikt

Martin Schubarth hatte am 11. Februar in der Eingangshalle des Bundesgerichts in Richtung des Bundesgerichtskorrespondenten der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) und eines Gerichtsschreibers gespuckt. Der Gerichtsschreiber wurde im Gesicht getroffen, der NZZ- Korrespondent an der Kleidung.

Der Vorfall geschah vor dem Hintergrund eines langjährigen Konflikts mit dem NZZ-Korrespondenten. Martin Schubarth sah sich von seiner Berichterstattung in verschiedenen Fällen zu Unrecht und persönlich angegriffen.

Entscheid über Untersuchung am Donnerstag

Gestern Dienstag hatten die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der national- und ständerätlichen Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Bundesrichter Schubarth und Bundesgerichtspräsident Heinz Aemisegger zum Vorfall angehört.

Die Subkommissionspräsidenten, Ständerat Hans Hess (FDP/OW) und Nationalrat Hubert Lauper (CVP/FR), hatten im Anschluss daran mitgeteilt, erst nach der Stellungnahme des Gesamtgerichts über einen Antrag auf Untersuchung der Ereignisse entscheiden zu wollen.

Dieser Entscheid werde morgen Donnerstag von den GPK-Präsidenten gefällt werden, teilte Ständerat Hans Hess der sda am Mittwochabend auf Anfrage mit.



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426