07.02.2018

Mediengesetz

Fördergelder auch für Zeitungen möglich

Egal ob Print, Radio oder TV: Alle Medien sollen sich künftig um Leistungsaufträge bewerben können. So sieht es offenbar der Entwurf des neuen Mediengesetzes vor. Bisher war die direkte Printsubventionierung ein Tabu.
Mediengesetz: Fördergelder auch für Zeitungen möglich
Gibt es künftig auch für Zeitungen Gebührengelder? Mit dem neuen Mediengesetz könnte die direkte Printsubventionierung möglich werden. (Bild: Keystone/Gaëtan Bally)

Medienministerin Doris Leuthard skizzierte im «persönlich»-Talk vom Montag, wie das neue Gesetz über elektronische Medien (GeM) ausgestaltet sein könnte. «Wir haben lange überlegt, ob man künftig nur noch Sendungen als Service-public-relevant betrachten soll und somit diese finanzieren müsste, oder ob es auch künftig ganze Programme sind», sagte Leuthard im Gespräch mit «persönlich»-Verleger und Chefredaktor Matthias Ackeret (persoenlich.com berichtete).

Offiziell ist noch nicht bekannt, was im neuen Mediengesetz steht. Laut einem «Tages-Anzeiger»-Bericht sollen jedoch die Gebühreneinnahmen nicht mehr im selben Mass der SRG zufliessen, sondern breiter gestreut werden. Dabei sollen sich alle Medien um Leistungsaufträge bewerben können – unabhängig vom Verbreitungskanal. Bislang werden Zeitungen nur indirekt gefördert, direkte Fördergelder gab es nur für Radio und TV. Heute liessen sich aber die Kanäle nicht mehr strikt voneinander trennen, so der Tagi. Die meisten Medien seien mit einer Zeitung, einer Radio- und einer TV-Station gleichzeitig im Internet präsent. «Würde der Bund elektronische Medien fördern, würde er Zeitungen also mitfinanzieren», heisst es im Artikel.

Inhalt, Umfang und finanzieller Rahmen für die SRG und weitere subventionierte Medien sollen mit dem GeM definiert werden. Damit würde die Debatte über den Service public in Gang gesetzt werden. 2016 wurde das neue Mediengesetz offiziell lanciert (persoenlich.com berichtete). «Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Juni eine öffentliche Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf startet», sagt Silvia Canova, Sprecherin vom Bundesamt für Kommunikation, auf Anfrage. Sprich: Drei Monate nach der No-Billag-Abstimmung. Überflüssig wäre das GeM bei Annahme der Initiative. Im Gesetzesentwurf wird mit jährlichen Gebühreneinnahmen von 1,25 Milliarden Franken gerechnet. (cbe)



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Kommentare

  • Mirjam Teitler, 08.02.2018 08:44 Uhr
    Für eine extensive Förderungen in den Bereichen Print und Online fehlt die Verfassungsgrundlage der Leistungsauftrag bezieht sich ausschliesslich auf Radio und Fernsehen. Direkte Fördermassnahmen sind gemäss aktueller Verfassung also nur in diesen Bereichen möglich.
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