07.08.2000

Gestellte Aufnahmen sind zu kennzeichnen

Zu diesem Schluss kommt der Presserat.

Vor der Publikation eines Bildes zu einem sensiblen, heiklen Thema sollte sich eine Redaktion bei der Interessenabwägung immer fragen, wie konkret, gross, bildscharf usw. ein Bild aufzumachen ist und ob nicht eine zurückhaltendere Abbildung möglich wäre. Auf gestellte Aufnahmen zu solchen Themen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Mindestens ist der Hinweis unumgänglich, dass die Aufnahme gestellt ist. Zu diesen Schlüssen gelangt der Presserat.

Die Zeitschrift Puls-Tip veröffentlichte im Februar 2000 einen Artikel zur Genitaluntersuchung durch Schulärzte. Die darin enthaltene Kritik stützte sich namentlich auf ein Interview mit einer Kinderärztin. Puls-Tip illustrierte den Artikel auf dem Titelblatt und dem doppelseitigen Auftakt mit einem Foto, auf dem die Hand eines Arztes den Slip eines Mädchens vom Körper wegzieht. Nach der Publikation des Artikels gelangte ein Kinderarzt an den Presserat und beschwerte sich über den Umgang der Zeitschrift mit einer von der Kinderärztin im Interview gemachten Aussage sowie über die Darstellung der schulärztlichen Untersuchung. Die Redaktion des Puls-Tip wies in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde darauf hin, der interviewten Kinderärztin hätten all ihre Aussagen vor der Publikation vorgelegen und sie habe sie autorisiert. Zur gestellten Bildszene wurde geltend gemacht, das Foto deute eine Genitaluntersuchung nur an. Die Redaktion habe die Szene vorgängig diskutiert. Sie sei sich bewusst gewesen, dass die Darsteller sorgfältig auszusuchen und zu informieren seien. Schliesslich habe man via eine Agentur Vater und Tochter gefunden.



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