04.07.2001

Bundesgericht

Italienischer Journalist abgeblitzt

Busse wegen illegaler Grenzüberquerung mit Flüchtlingen berechtigt.

Der italienische Journalist Fabrizio Gatti ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Er hatte eine Busse angefochten, die ihm auferlegt worden war, weil er 1999 für eine Reportage die Grenze mit Flüchtlingen illegal übertreten hatte. In dem im Corriere della Sera erschienen Artikel hatte sich der Journalist mit den groben Methoden der Schweizer Zöllner befasst. Ausserdem hatte er die prekären Methoden angeprangert, unter denen die illegal eingereisten Flüchtlinge - darunter mehrere Kinder - festgehalten worden seien.

Die Reportage hatte im Tessin einen Sturm heftiger Reaktionen ausgelöst. Der Kommandant der Kantonspolizei und der Kommandant des Zollkreises 4 wiesen die Vorwürfe zurück und verurteilten den ihrer Meinung nach zu sensationell aufgemachten Artikel. Der Tessiner Staatsanwalt wurde tätig und büsste den Journalisten mit 500 Franken wegen Verletzung des Gesetzes über Aufenhalt und Niederlassung von Ausländern (ANAG). Vom Appellationsgericht wurde die Busse halbiert. Der Journalist hatte sich auf die Pressefreiheit berufen und einen Freispruch gefordert. In seinem Rekurs ans Bundesgericht bestand er darauf, dass es notwendig sei, Informationen aus erster Hand zu erhalten, um eine Reportage über die Situation illegal eingereister Flüchtlinge schreiben zu können.



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