Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) attestiert dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Sachgerechtigkeit, Transparenz und Ausgewogenheit. Sie hat in ihrer öffentlichen Beratung am Freitag drei Beschwerden abgewiesen.
Die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens vom 1. Mai berichtete demnach korrekt über einen Stimmungswandel beim Rahmenabkommen mit der EU. Sie leitete dies korrekt aus Voten des Bundespräsidenten Alain Berset sowie von Teilnehmenden an einer Veranstaltung ab. Allerdings stimmt die UBI der Beschwerdeführerin dahingehend zu, dass die Anmoderation des Beitrags mangelhaft und unsorgfältig war. Die UBI ist nach intensiver Diskussion mit sechs zu drei Stimmen zum Schluss gekommen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot trotz unpassender Anmoderation nicht verletzt habe.
Mit der «Samstagsrundschau» von Radio SRF vom 10. März befasste sich die UBI, weil dort Axpo-Chef Andrew Walo eine halbe Stunde lang über den Entscheid der Atomaufsicht Ensi für die Wiederinbetriebnahme des AKW Beznau 1 Auskunft gab. Die Ensi-Mahnwache monierte, der Moderator habe Walos Antworten zu wenig hinterfragt und die Sendung sei zur Plattform der AKW-Exponenten geworden. Auch das weist die UBI zurück. Im Gegenteil – der Moderator habe die Äusserungen kritisch hinterfragt und häufig nachgehakt.
Auch dass die SRF-Diskussionssendung «Arena» vom 13. April zum neuen Waffenrecht tendenziös gewesen sei, verneint die UBI und lehnt die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführer machten eine Tendenz zugunsten des schärferen Waffengesetzes aus. Die wesentlichen Fakten sowie die Positionen von Gegnern und Befürwortern seien korrekt und transparent vermittelt worden, hält ihnen die UBI entgegen. (sda/pd/as)