12.02.2019

SRF

Ombudsmann beanstandet «Landfrauen» in Texas

In der Serie «Wenn Landfrauen reisen» hat es tierquälerische Szenen gegeben, die zu wenig eingeordnet wurden.
SRF: Ombudsmann beanstandet «Landfrauen» in Texas
Diese Szenen sorgten für vier Beanstandungen bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz. (Bild: Screenshot SRF)

Die dreiteilige Unterhaltungsserie «Wenn Landfrauen reisen» führt ehemalige Teilnehmerinnen der «Landfrauenküche» nach Lettland, Israel und in die USA. Die Sendung vom 7. Dezember 2018 über Texas löste vier Beanstandungen aus. Zu sehen ist, wie ein Stierkalb ohne Betäubung enthornt, gebrandmarkt und kastriert wird.

Die Beanstander kritisierten, dass diese «tierquälerische Szenen» in der Sendung zu wenig besprochen und eingeordnet worden sind. Ombudsmann Roger Blum kann der Argumentation folgen und unterstützt die Beanstandungen, wie das Portal «SRG Deutschschweiz» zusammenfasst. SRF hätte sich nach Auffassung von Blum im Off-Kommentar der Sendung viel deutlicher von den texanischen Praktiken distanzieren müssen. (cbe)



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Kommentare

  • Luciano Gloor, 14.02.2019 15:32 Uhr
    Öffentlich-rechtliche Sender sind aufgrund ihrer Lizenz bestimmten Werten verpflichtet. Für mich stellt sich sogar die Frage, ob diese Szenen überhaupt hätten gezeigt werden sollen. Wenn schon, dann jedoch ergänzt durch einordnende Kontextinformationen. Nun hat ja nicht der Sender Sie der Tierquälerei qualifiziert, die Reaktion kam von Zuschauern. Darf ich Sie fragen, wo, nach Ihrer Ansicht, die Grenze des im Fernsehen darstellbaren ist? Sollen Folterszenen gezeigt werden, oder Hinrichtungen? Der Zuschauer wird's dann schon einordnen können? Ich mache keinen Unterschied zwischen Grausamkeiten gegenüber Tieren oder gegenüber Menschen. Nach Ihrer Ansicht ist dies dann wohl eine Frage der Ideologie, mag sein, aber es ist auch eine Frage der Werte, für die unsere Gesellschaft steht. Und rüppeln sie den Ombudsmann und die Zuschauer, nicht den Sender.
  • Reto Derungs, 13.02.2019 03:07 Uhr
    Als texanischer Farmer würde ich es mir verbitten, meine Enthörnungs-, Brandmarkungs- und Kastrationspraktiken für Jungstiere von einer ausländischen öffentlichrechtlichen Fernsehanstalt als Tierquälerei qualifiziert zu sehen. Wie der amerikanische Bauer darf auch ich als Zuschauer erwarten, dass mir das Staatsfernsehen die Bewertung darüber, ob etwas unter Tierquälerei fällt oder nicht, selber überlässt. Oder seine Wahrnehmungen zur Beurteilung durch das zuständige Gericht adäquat weiterleitet. Alles andere ist ideologische Anmassung.
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