Die zuständigen Parlamentskommissionen wollen Teile der missglückten Medienförderungsreform neu aufgleisen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat zwei verschiedenen parlamentarischen Initiativen aus dem Ständerat Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Ständeratskommission kann damit nun entsprechende Gesetzesänderungen zur Stärkung der Medienvielfalt ausarbeiten.
Presserat, MAZ, Keystone-SDA
Dabei geht es etwa um neue Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien. Beispielsweise soll der Bund «dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende» unterstützen können, beispielsweise an der Journalistenschule MAZ. Auch der Presserat soll auf Gesuch hin Gelder beantragen können.
Und auch die Unterstützung von Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA soll eine neue gesetzliche Basis erhalten. Finanziell entschädigt werden können sollen «audiovisuelle Inhalte von nationaler Bedeutung, welche ein gleichwertiges Angebot in Deutsch, Französisch und Italienisch garantieren». Der Finanzbedarf müsste begründet werden. Das Ausschütten von Dividenden wäre während der Dauer der Bundessubventionen untersagt.
Alle Fördermassnahmen dürfen gemäss Initiativtext maximal achtzig Prozent der Kosten decken. Die Beiträge sollen aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen entrichtet werden – genauer: maximal ein Prozent aus diesem Topf.
Randgebiete fördern
Auch ist die Nationalratskommission der Meinung, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) künftig weniger Geld aus dem Topf der Radio- und Fernsehabgabe erhalten soll. Sechs bis acht Prozent sollen demnach regionalen Radio- und Fernsehsender zugute kommen.
Die Nationalratskommission erachtet diese Verteilungsänderung als wichtigen Schritt, um die Medienvielfalt zu stärken, ohne dabei Anpassungen bei der Höhe der Abgaben vornehmen zu müssen, wie sie schrieb. Damit solle die Medienvielfalt auf bestmögliche Art gewährleistet werden, insbesondere in Randgebieten. Die Ständeratskommission kann sich nun mit den Details befassen.
Zudem hat die Nationalratskommission mit den Umsetzungsarbeiten zu einer weiteren Initiative aus den Reihen ihres Rats begonnen, die kleine regionale Zeitungsverlage verstärkt indirekt fördern will – befristet während sieben Jahren. Gemäss Mitteilung sollen die Entwürfe umgehend durch die Verwaltung erarbeitet werden, um möglichst noch in diesem Jahr mit der Vernehmlassung beginnen zu können.
Handlungsbedarf wenig bestritten
Diese Vorschläge greifen Elemente des Medienpakets wieder auf, das vom Volk am 13. Februar 2022 an der Urne abgelehnt wurde. Es sei während der Abstimmungskampagne unbestritten gewesen, dass kleine regionale Medienverlage durchaus mehr Unterstützung verdienten, lautet der Tenor in den Parlamentskommissionen. Die indirekte Förderung für die Sicherung des Fortbestands der regionalen Tagespresse sei unverzichtbar.
Die Lage der Medien ist weiterhin angespannt. Die Schwierigkeiten bestehen vor allem im starken Rückgang sowohl der Werbeeinnahmen als auch der Abonnentenzahlen bei den Printmedien und im sehr beschränkten Willen der Leserschaft, für den Online-Medienkonsum zu bezahlen.
Neue Vorgaben für die SRG
Nicht einig sind sich die Parlamentskommissionen bei einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO). Mit dieser wird verlangt, dass die SRG gegenüber der unabhängigen audiovisuellen Industrie der Schweiz stärker in die Pflicht genommen wird. Mit einer Gesetzesänderung möchte die Nationalratskommission insbesondere die Verhandlungsposition der privaten Verbände gegenüber der SRG stärken.
Die Ständeratskommission lehnte dies zuletzt ab. Ihres Erachtens kann der Markt genügend spielen. Eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der SRG sei nicht angezeigt. Über diese parlamentarische Initiative befindet nun der Nationalrat. (sda/wid)
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06.09.2023 08:02 Uhr
06.09.2023 07:37 Uhr