06.03.2024

Presserat

SRF kritisiert Autohändler zu Unrecht

Die in einem «Tagesschau»-Beitrag genutzten Begriffe suggerieren, dass Gesetzeslücken ausgenutzt wurden.

Die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SRF hat nach Einschätzung des Presserats Autohändler zu Unrecht an den Pranger gestellt. Damit sei die Wahrheitspflicht der «Erklärung und Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt worden, teilte der Presserat am Mittwoch mit.

Die Nachrichtensendung wurde am 4. Mai 2023 ausgestrahlt und trug den Titel «Autohändler in der Schweiz umgehen Abgas-Strafgebühren». Das Thema des Beitrags waren die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs und insbesondere die Strafgebühren für Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoss. Der Bericht stützte sich auf eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).

Im «Tagesschau»-Bericht verleite der verwendete Begriff «Umgehung» in Kombination mit dem Begriff «Trick» den durchschnittlichen Betrachter zu der Annahme, dass die Schweizer Autohändler und -importeure wer weiss welche Gesetzeslücke ausgenutzt hätten, um sich Vorteile zu verschaffen, die der Gesetzgeber eigentlich nicht vorgesehen und nicht gewollt habe. Dieser Eindruck werde noch verstärkt durch die Aussage im Bericht «wegen diesem völlig legalen Trick entgingen dem Bund, so die Finanzkontrolle, über 100 Millionen Franken Strafgebühren jährlich», so der Presserat.

Dieser Eindruck sei jedoch nicht zutreffend und entspreche nicht der Wahrheit. Die beschriebene Methode der Einfuhr von Fahrzeugen stelle eine Option dar, die vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen sei. Nach Ansicht des Presserates hat die Redaktion der «Tagesschau» die Kritik der EFK an der Gesetzgebung zur Reduktion der CO2-Emissionen in einen unberechtigten Vorwurf an die Autohändler umgewandelt, die entsprechenden Vorschriften zu umgehen.

Das Schweizer Fernsehen hatte vergeblich die Ablehnung der Beschwerde postuliert. Für SRF beruhen alle im journalistischen Beitrag enthaltenen Daten und Aussagen auf der Untersuchung der EFK beziehungsweise auf den von ihr gegenüber der Redaktion gemachten Angaben und Äusserungen. (sda/cbe)



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