12.09.2018

SRF

«Tagesschau» entschuldigt sich für Beitrag

Der Ombudsmann stützt die Beanstandung von Ex-Bankier Oskar Holenweger im Fall Pierin Vincenz.
SRF: «Tagesschau» entschuldigt sich für Beitrag
Oskar Holenweger sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil er als Freigesprochener im selben Atemzug wie rechtskräftig Verurteilte und damit als «unehrenhafte Person» dargestellt werde. (Bild: Keystone)

Oskar Holenweger beanstandete zwei SRF-Beiträge, in denen seine Person thematisiert wurde. Er sei ein zu Unrecht Angeklagter in einem Wirtschaftsprozess, seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden. Ombudsmann Roger Blum stützt die Beanstandung mehrheitlich.

Einerseits geht es um den Beitrag «Pierin Vincenz sitzt seit Ende Februar in Untersuchungshaft» aus der «Tagesschau» vom 19. Mai 2018, andererseits um den SRF-News-Online-Beitrag «Drei Szenarien für Pierin Vincenz» vom selben Tag. Es ging dabei um die Verlängerung der Untersuchungshaft für Ex-Raiffeisenbankchef Pierin Vincenz.

Holenweger wurde nach einem acht Jahre dauernden Prozess freigesprochen. Für die ihm durch das Verfahren verursachten Schäden erhielt er Geldleistungen, die in der «Tagesschau» falsch angegeben worden sind. Die «Tagesschau»-Redaktion korrigierte diese Falschaussage noch vor Eingang der Beanstandung.

Der Teamleiter Wirtschaft der «Tagesschau» entschuldigte sich zudem für den Fehler, wie die SRG Deutschschweiz auf ihrem Portal schreibt. Auch der SRF-News-Beitrag wurde korrigiert, wenngleich Blum mit der dort gewählten Formulierung nicht zufrieden war – er schlug daher vor, die Formulierung anzupassen, was inzwischen geschehen ist, heisst es im Schlussbericht. (cbe)

 



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