22.07.2021

Strafbefehl gegen Binswanger

Tamedia ficht Urteil an

Michèle Binswanger ist von der Basler Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Verleumdung der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin für schuldig befunden worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Strafbefehl gegen Binswanger: Tamedia ficht Urteil an
Michèle Binswanger wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken und einer Busse von 1500 Franken bestraft. (Bild: Andrea Zahler)

Der Strafbefehl vom Montag, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte CH Media über das Urteil berichtet.

Die als Geschäftsführerin für den Verein Netzcourage gegen Hass im Internet tätige Spiess-Hegglin hatte Binswanger wegen Ehrverletzung und Verleumdung in deren Wohnkanton Basel-Stadt angezeigt. Anlass für die Strafanzeige war ein Tweet Binswangers vom 4. Mai 2020.

Binswanger hatte geschrieben, dass Spiess-Hegglin seit fünfeinhalb Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige. Hintergrund ist die Zuger Landammannfeier von 2014, nach der Spiess-Hegglins Kantonsratskollege Markus Hürlimann wegen eines möglichen Sexualdelikts in den Verdacht geraten war. Strafrechtlich wurden die Vorkommnisse ohne Verurteilungen abgeschlossen.

Binswanger habe den «inkriminierten Tweet» wider besseres Wissen veröffentlicht, hiess es im Strafbefehl. Dies, obwohl der Vorwurf der Falschanschuldigung bereits durch die Strafverfolgungsbehörden abschliessend untersucht und zugunsten von Spiess-Hegglin widerlegt worden waren.

Tamedia wird das Urteil anfechten und Beweismittel gegen den Vorwurf der Verleumdung einreichen, wie Nicole Bänninger, Leiterin Kommunikation von Tamedia, auf Anfrage sagte. Die Basler Staatsanwaltschaft habe gegen Binswanger einen Strafbefehl erlassen, ohne sie vorgängig anzuhören. Darüber hinaus äussere sich Tamedia aktuell nicht weiter zum Verfahren.

EBG kritisiert Kommunikation von Spiess-Hegglin

Spiess-Hegglin und Binswanger liegen seit rund einem Jahr in einem Rechtsstreit: Binswanger arbeitete zuletzt an einem Buch über die Landammannfeier, das aber vorerst nicht veröffentlicht werden darf.

Das Kantonsgericht Zug hatte letzten September eine superprovisorische Verfügung vom Mai 2020 bestätigt. Spiess-Hegglin hatte ihren Antrag für ein Verbot damit begründet, dass sie verhindern wolle, dass Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe.

Nach verschiedenen privaten Social Media-Beiträgen Spiess-Hegglins – namentlich eines «Like» unter einen Twitter-Eintrag der Onlineplattform «Megafon» der Reitschule Bern, das Binswanger mit abgeschlagenem Kopf zeigte – schaltete sich vor zwei Wochen das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ein. Dieses unterstützt den Verein Netzcourage mit einem Betrag in Höhe von 192'000 Franken.

Das EBG kritisierte vor allem Mängel in der Kommunikation von Netzcourage und die dabei fehlende Trennung zwischen Spiess-Hegglins Rolle als Privatperson und als Geschäftsführerin. Es schickte dem Verein deshalb eine Mahnung mit der Aufforderung, bis am 31. August ein Kommunikationskonzept und einen Code of Conduct auf sozialen Medien vorzulegen.

Die Co-Präsidentin von Netzcourage, Greta Gysin (Grüne/TI), schrieb daraufhin auf Twitter, Netzcourage habe die Mahnung des EBG zur Kenntnis genommen. Sie seien sich bewusst, dass die Teilfinanzierung ihres Opferhilfeangebots auch Verpflichtungen mit sich bringe und sich «der Verein organisatorisch den neuen Anforderungen anpassen muss». (sda/lol)



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Kommentare

  • Rudolf Bolli, 23.07.2021 18:40 Uhr
    Gehe ich fehl in der Annahme, dass Frau Binswanger die inkriminierte Äusserung in ihrem privaten Tweet und nicht in einer Tamedia-Publikation veröffentlicht hat? Was hat dann Tamedia mit dem Strafbefehl zu tun? Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben ist Sache der Beschuldigten. Danach kommt es zu einem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren, in dem weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.
  • Romana Stoll, 23.07.2021 15:14 Uhr
    Wenn wie von Frau Spiess-Hegglin behauptet die Sachlage bzgl. der ominösen Feier derart klar ist, dann müsste sie ja die Veröffentlichung des Buches nicht fürchten und auch nicht verbieten. Ihre Aussagen und das Liken eines Bildes mit abgetrenntem Kopf lassen sie wenig professionell und kontrolliert erscheinen und zeigen auf, dass sie Hass eher schürt statt dagegen vorzugehen. Und das soll vom Steuerzahler unterstützt werden? Ich wünsche mir für Frau Binswanger, dass die Wahrheit doch noch zutage kommen und die Gerechtigkeit siegen wird.
  • Daniel Peter, 22.07.2021 13:37 Uhr
    Wer unseren Gerichten ständig einen Linksdrall vorwirft, obwohl die Gerichte ausgewogen besetzt sind, wird einen Schuldspruch zu Gunsten von Jolanda Spiess-Hegglin nie akzeptieren. Und auch wenn gewisse Posts und Aussagen im Nachhinein lieber nicht gemacht worden wären, kann ich es sehr gut verstehen, wenn JHS nach diesen für mich unverständlichen gesellschaftlichen Vorverurteilungen in seltenen Fällen die falschen Worte gewählt hat. Frau Binswanger sollte ihren privaten Rachefeldzug endlich ad Acta legen und der Tagesanzeiger zu einer ausgewogene Berichterstattung zurückkehren.
  • Oliver Brunner, 22.07.2021 11:28 Uhr
    Frau Spiess-Hegglin hat bisher Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, damit nur ihre Version des Vorfalls publiziert werden darf. Dabei deuten Aussagen von diversen Teilnehmern der Feier darauf hin, dass es ziemlich anders gewesen sein könnte...
  • Agnès Laube, 22.07.2021 11:16 Uhr
    Ich schätze Frau Binswanger sehr, finde aber, dass die Aufbereitung der Landammannfeier wenig interessant ist. Wo liegt da das öffentliche Interesse?? Da haben sich zwei Damen verbissen und können nicht mehr los lassen.
  • Maya Ziegler, 22.07.2021 07:01 Uhr
    Möge die Gerechtigkeit im Sinn von Michèle Binswanger obsiegen.
  • Jürg Streuli , 21.07.2021 21:15 Uhr
    Auf dem linken Zeitgeist surfend hat die Justiz bisher Spiess-Hegglin fast jeden Wunsch erfüllt. Sie erscheint wie eine Heilige unkritisierbar über dem Gesetze zu stehen. Solche Ausdrücke aus Zug Oberwil wie „Arschloch des Monats“, „Nasenpimmel“ und „Schmierfinken“ vermochten nicht zu irritieren. Doch nun scheint die Gewährung von Steuergeldern ein Umdenken einzuleiten. Das nicht dazu passende Liken des Bildes eines abgetrennten Kopfes bringt das Fass zum Überlaufen. Denn wer selber Hass verbreitet ist als Empfängerin von steuerlichen Wohltaten die denkbar falsche Adresse!
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