Der Strafbefehl vom Montag, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte CH Media über das Urteil berichtet.
Die als Geschäftsführerin für den Verein Netzcourage gegen Hass im Internet tätige Spiess-Hegglin hatte Binswanger wegen Ehrverletzung und Verleumdung in deren Wohnkanton Basel-Stadt angezeigt. Anlass für die Strafanzeige war ein Tweet Binswangers vom 4. Mai 2020.
Binswanger hatte geschrieben, dass Spiess-Hegglin seit fünfeinhalb Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige. Hintergrund ist die Zuger Landammannfeier von 2014, nach der Spiess-Hegglins Kantonsratskollege Markus Hürlimann wegen eines möglichen Sexualdelikts in den Verdacht geraten war. Strafrechtlich wurden die Vorkommnisse ohne Verurteilungen abgeschlossen.
Binswanger habe den «inkriminierten Tweet» wider besseres Wissen veröffentlicht, hiess es im Strafbefehl. Dies, obwohl der Vorwurf der Falschanschuldigung bereits durch die Strafverfolgungsbehörden abschliessend untersucht und zugunsten von Spiess-Hegglin widerlegt worden waren.
Tamedia wird das Urteil anfechten und Beweismittel gegen den Vorwurf der Verleumdung einreichen, wie Nicole Bänninger, Leiterin Kommunikation von Tamedia, auf Anfrage sagte. Die Basler Staatsanwaltschaft habe gegen Binswanger einen Strafbefehl erlassen, ohne sie vorgängig anzuhören. Darüber hinaus äussere sich Tamedia aktuell nicht weiter zum Verfahren.
EBG kritisiert Kommunikation von Spiess-Hegglin
Spiess-Hegglin und Binswanger liegen seit rund einem Jahr in einem Rechtsstreit: Binswanger arbeitete zuletzt an einem Buch über die Landammannfeier, das aber vorerst nicht veröffentlicht werden darf.
Das Kantonsgericht Zug hatte letzten September eine superprovisorische Verfügung vom Mai 2020 bestätigt. Spiess-Hegglin hatte ihren Antrag für ein Verbot damit begründet, dass sie verhindern wolle, dass Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe.
Nach verschiedenen privaten Social Media-Beiträgen Spiess-Hegglins – namentlich eines «Like» unter einen Twitter-Eintrag der Onlineplattform «Megafon» der Reitschule Bern, das Binswanger mit abgeschlagenem Kopf zeigte – schaltete sich vor zwei Wochen das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ein. Dieses unterstützt den Verein Netzcourage mit einem Betrag in Höhe von 192'000 Franken.
Das EBG kritisierte vor allem Mängel in der Kommunikation von Netzcourage und die dabei fehlende Trennung zwischen Spiess-Hegglins Rolle als Privatperson und als Geschäftsführerin. Es schickte dem Verein deshalb eine Mahnung mit der Aufforderung, bis am 31. August ein Kommunikationskonzept und einen Code of Conduct auf sozialen Medien vorzulegen.
Die Co-Präsidentin von Netzcourage, Greta Gysin (Grüne/TI), schrieb daraufhin auf Twitter, Netzcourage habe die Mahnung des EBG zur Kenntnis genommen. Sie seien sich bewusst, dass die Teilfinanzierung ihres Opferhilfeangebots auch Verpflichtungen mit sich bringe und sich «der Verein organisatorisch den neuen Anforderungen anpassen muss». (sda/lol)
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23.07.2021 18:40 Uhr
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