08.12.2000

Thesenjournalismus darf keine Informationen unterdrücken

Presserat zu einem Fall von Le Matin.

Medienschaffende, die bei ihrer Recherche von einer These ausgehen, dürfen keine Informationselemente unterdrücken, die dieser These widersprechen. Sie sollten zudem auch Akteure befragen, die den einer Behörde unterstellten Vorwurf allenfalls nuancieren oder widerlegen könnten. Wenn widersprechende Informationen unterdrückt werden, bleiben sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen im Raum. Zu diesen Schlüssen gelangte der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Fall von Le Matin.

Im März 2000 veröffentlichte die Zeitung Le Matin einen Zeitungsaushang mit dem Titel "Viré de l'école parce qu'il est noir" und berichtete unter dem gleichen Titel über den angeblich rassistisch motivierten Ausschluss eines 14-jährigen Angolaners aus einer Schule im waadtländischen La Sarraz. In den darauffolgenden Tagen stellte sich heraus, dass der Grund dieses Schulausschlusses zumindest umstritten war. Die betroffenen Eltern und die Schulbehörden stellten Probleme mit Gewaltdrohungen und Aggressionen in den Vordergrund. Der Lehrerverein der Kantons Waadt und die Vereinigung des Lehrpersonals von La Sarraz gelangten daraufhin an den Presserat und rügten u.a. die Einseitigkeit der Recherche von Le Matin, die Erhebung sachlich nicht gerechtfertigter Anschuldigungen sowie die Unterlassung einer Berichtigung. Le Matin wies die Vorwürfe als unbegründet zurück.



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