20.11.2023

Postgesetz-Revision

Vernehmlassung für Presseförderung eröffnet

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) will die indirekte Presseförderung für sieben Jahre befristet ausbauen. Sie hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Postgesetzes eröffnet.
Postgesetz-Revision: Vernehmlassung für Presseförderung eröffnet
Der Bund soll die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenendzeitungen der Regional- und Lokalpresse vorübergehend jährlich mit 30 Millionen Franken fördern. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Kleinere Verlage sollten nach dem Willen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) finanziellen Spielraum zur digitalen Transformation erhalten, teilten die Parlamentsdienste mit. Die Kommission hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Postgesetzes eröffnet.

Die Kommission hatte die Vorlage aufgrund einer vom Parlament angenommenen parlamentarischen Initiative erarbeitet. Nach ihrer Ansicht erfüllen unabhängige, vielfältige Medien eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtere sich aber zunehmend. Vor finanziellen Herausforderungen stehe auch die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Die Pressevielfalt sei daher auf lokaler und regionaler Ebene gefährdet.

Den befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung erachtet die Kommission als eine geeignete mittelfristige Übergangslösung für den Erhalt der Medienvielfalt. Sie setzt damit die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen» um.

Befristete Massnahmen

Mit der Vorlage sollen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit die jährlichen Beiträge aus allgemeinen Bundesmitteln für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse von heute 30 auf 45 Millionen erhöht werden. Für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse sollen diese Beiträge von heute 20 auf 30 Millionen Franken steigen.

Ausserdem soll neu auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse unter der Woche gefördert werden. Dafür soll der Bund vorübergehend jährlich 30 Millionen Franken aus allgemeinen Mitteln zur Verfügung stellen.

Diese Vorschläge greifen Elemente des Medienpakets wieder auf, das vom Volk am 13. Februar 2022 an der Urne abgelehnt worden war. Die zuständigen Parlamentskommissionen wollen Teile der missglückten Medienförderungsreform neu aufgleisen, da Elemente des Medienpakets unbestritten gewesen sind.

Die Schwesterkommission des Ständerats (KVF-S) arbeitet ihrerseits Vorschläge aus für mehr Geld für regionale Radio- und TV-Sender, den Presserat, die Journalismusausbildung und die Nachrichtenagenturen. (sda/wid)



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