Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) will privaten Medien ermöglichen, im Sinne von «Open Content» Eigenproduktionen der SRG zu verwenden. Sie hat dazu eine Kommissionsmotion beschlossen.
Die KVF um Präsidentin Natalie Rickli fasste den Entscheid im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht des Bundesrates. Mit diesem ist sie unzufrieden: Schon an früheren Sitzungen hatte sie Zusatzberichte bestellt und Motionen beschlossen. Nun hat die Kommission weitere Anliegen formuliert, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die Kommission für die «Open Content»-Motion aus.
Keine Bevorteilung einzelner Medien
Die SRG verfüge über einen einzigartigen Fundus an Content und über eine dominante Stellung im Bereich von Nachrichten-Videos mit nationalem und überregionalem Inhalt, heisst es in der Begründung des Vorstosses.
Um Marktverzerrungen soweit als möglich zu vermeiden, sei es wichtig, dass gebührenfinanzierte Inhalte eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichten und von einer möglichst grossen Zahl von Anbietern genutzt oder verbreitet werden könnten, heisst es in der Begründung des Vorstosses.
Nach dem Willen der KVF sollen alle Anbieter gleichberechtigt sein. Eine Bevorteilung einzelner privater Medien auf der Basis von Kooperationen wäre demnach unzulässig. Die Zweitnutzung soll durch Lizenzen geregelt werden.
Gegen Radio Swiss Pop und SRF Virus
Weiter fordert die Kommission, dass Radio-Spartensender, die keinen eigentlichen Service public-Auftrag wahrnehmen, eingestellt werden. Der Bundesrat soll das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und die SRG-Konzession entsprechend anpassen.
Die KVF denkt dabei an Sender wie Radio Swiss Pop, Radio Swiss Classic, Radio Swiss Jazz sowie Radio SRF Virus, Radio SRF Musikwelle oder Radio RTS Option Musique. Mit einer Reduktion der Spartensender könnten die Gebühren gesenkt werden, und die SRG könne sich besser auf ihren Kernauftrag konzentrieren, hält sie fest.
Service public ausserhalb der SRG
Schliesslich will die Kommission den Bundesrat beauftragen, das elektronische Service public-Angebot ausserhalb der SRG zu stärken. Konkret soll im RTVG die Regel aufgehoben werden, wonach ein Veranstalter maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben kann.
Darüber hinaus hat die KVF der Verwaltung weitere Aufträge erteilt. Zum einen wünscht sie einen Bericht über die «Doppelspurigkeiten» zwischen den SRG-Regionaljournalen und den Nachrichten der privaten Radiosender. Zum anderen möchte sie, dass die Verwaltung die Auswirkungen einer Werbeeinschränkung bei der SRG prüft.
Ein Bündel von Forderungen
Die KVF hatte bereits vergangenen Sommer Forderungen in Form parlamentarischer Vorstösse formuliert. So will sie den Bundesrat beauftragen, der SRG Online-Werbung auch nach 2018 zu verbieten. Und sie fordert mehr Mitsprache des Parlaments bei der SRG-Konzession.
Einschränken möchte die KVF gleichzeitig die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG. Über all diese Vorstösse wird das Parlament befinden.
Der Nationalrat befasst sich in der Frühjahrssession mit dem Service public-Bericht. Geht es nach dem Bundesrat, soll die SRG weiterhin einen umfassenden Service public anbieten. Mittelfristig will der Bundesrat das Modell aber ans Internetzeitalter anpassen.
Attraktives Gesamtangebot
Die KVF des Nationalrates hatte auch einen Zusatzbericht bestellt. Sie wollte insbesondere wissen, wo ein Marktversagen vorliegt, das staatliches Eingreifen beziehungsweise ein öffentliches Angebot rechtfertigt.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hält im am Dienstag veröffentlichten Bericht fest, dass zumindest in den Bereichen Information, Kultur und Bildung von einem Marktversagen ausgegangen werden müsse.
Damit die positiven Effekte solcher Inhalte zum Tragen kämen, müssten diese auch tatsächlich genutzt werden. Das könne durch deren Einbettung in ein attraktives Gesamtangebot gefördert werden.
Einschränkungen beim Sport
Wenn die Privat-TV die SRG einschränken könnten, würden sie das gemäss einer Umfrage des Bakom am liebsten in den Bereichen Unterhaltung und Sport tun. Die Privatradios würden die SRG gerne bei der Popmusik und der Regionalinformation einschränken. Ein besonderer Dorn im Auge sind ihnen die dritten Radioprogramme der SRG und Radio Swiss Pop sowie die Deutschschweizer Regionaljournale.
Welche Leistungen Private beim Sport anbieten würden, wenn die SRG sich zurückhalten würde, lässt sich gemäss dem Bakom indes nicht abschliessend beantworten.
Viel Geld für Eigenproduktionen
Bei internationalen Sport-Grossereignissen sei es eher unwahrscheinlich, dass private schweizerische Free-TV-Veranstalter die Übertragungsrechte erwerben und mit schweizerischem Fokus berichten würden, heisst es im Bericht. In die Lücke springen würden internationale und Pay-TV-Anbieter.
Die SRG investiert mit 39 Prozent am meisten finanzielle Mittel in die Information. 22 Prozent wendet sie für Unterhaltung und Film auf, 19 Prozent fliessen in den Bereich Kultur, Gesellschaft und Bildung, 11 Prozent in den Sport und 7 Prozent in Musik und Jugend. Eigenproduktionen machen rund 86 Prozent der gesamten Produktionsausgaben aus. (sda/eh)
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15.02.2017 17:02 Uhr
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