Der britische Fernsehsender BBC und das Schweizerische Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft Swissperform wollten über das Bundesgericht der Kabelnetz-Genossenschaft GGA-Maur verbieten, britische Programme zu senden. Doch das Bundesgericht wies die Klage ab, wie die NZZ am Freitag berichtete.
Die Begründung: Ein Fernsehunternehmen kann die Verbreitung seiner Sendung nur verhindern, wenn die Programme verschlüsselt werden. Für die Verbreitung der Programme muss der Netzanbieter dafür jedoch die Urheberrechtsentschädigungen bezahlen.
Kommentar wird gesendet...