26.08.2004

Kanton Wallis

Informationsgesetz geplant

Öffentlichkeit und Medien müssen aktiv informiert werden.

20 Jahre nach dem ersten gescheiterten Versuch nimmt der Kanton Wallis Anlauf zur Schaffung eines Informationsgesetzes. Nach einer Vernehmlassung, die bis Ende September dauert, soll das Gesetz nächstes Jahr in Kraft treten. Das am Donnerstag vorgestellte Vorprojekt geht auf eine Motion im Kantonsparlament zurück. Im Gesetz soll das Öffentlichkeitsprinzip verankert werden. Das heute geltende Geheimhaltungsprinzip trage nicht zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen bei, sagte der Präsident der ausserparlamentarischen Kommission, die den Entwurf erarbeitet hat.

Während der Kanton das Öffentlichkeitsprinzip bereits anwendet, sei allenfalls bei einigen Gemeinden mit Widerstand zu rechnen, sagte der kantonale Informationschef Michel Clavien. Die Vorlage verpflichtet die Behörden, Öffentlichkeit und Medien aktiv zu informieren und Zugang zu Dokumenten zu gewähren. Weiter sieht die Vorlage die Schaffung eines unabhängigen Mediators vor, der über die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips wachen soll. Er dient zudem als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, denen eine Akteneinsicht verweigert wird.



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