15.04.2021

Ständerat

Tabakgesetz als indirekter Gegenvorschlag

Die Tabakwerbeverbotsinitiative selber empfehle sie zur Ablehnung, teilte die SGK-S am Donnerstag mit.
Ständerat: Tabakgesetz als indirekter Gegenvorschlag
Um den Gesetzesentwurf als Gegenvorschlag erklären zu können, hat die SGK-S eine Verbindungsklausel in die Vorlage aufgenommen. (Bild: Pixabay.com)

Die Gesundheitskommission des Ständerats möchte das neue Tabakproduktegesetz zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» erklären. Sie hat dafür eine Klausel in die Vorlage aufgenommen, die in der Sommersession vom Ständerat behandelt wird.

Die Tabakwerbeverbotsinitiative selber empfehle sie zur Ablehnung, teilte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) am Donnerstag mit. Das im Jahr 2019 von mehreren Gesundheitsorganisationen eingereichte Volksbegehren fordert ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht.

Faktisch würde damit Zigarettenwerbung auf Plakaten im öffentlichen Raum verboten. Aber auch Kinowerbung, Inserate, Festivalsponsoring und Onlinewerbung für Tabak würden in Zukunft nicht mehr erlaubt sein.

Um den Gesetzesentwurf als Gegenvorschlag erklären zu können, hat die SGK-S einstimmig eine Verbindungsklausel in die Vorlage aufgenommen. Das würde es dem Initiativkomitee erlauben, die Initiative zurückzuziehen, sollte das Gesetz in Kraft treten, hiess es.

Weitere Anpassungen

Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat, die Fassung des Nationalrats so anzupassen, dass die Ergänzungen betreffend Abhängigkeitspotenzial und erleichterter Inhalation nur noch für Tabakprodukte zum Rauchen gelten sollen. Sie hält ausserdem daran fest, die verbotenen Zutaten im Gesetz selber zu regeln.

Ausserdem sollen die Hersteller von Tabakprodukten nur noch verpflichtet werden, ihre Gesamtausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring zu melden. Und die Unternehmen könnten ihre Daten in aggregierter Form gemeinsam melden. Eine Delegation an den Bundesrat sei nicht mehr vorgesehen.

Die anderen umstrittenen Punkte hatte die Kommission bereits im Januar beraten: So beantragte sie, das Werbeverbot in der Presse und im Internet auch für Publikationen vorzusehen, «die von Minderjährigen eingesehen werden». Der Nationalrat will nur ein Verbot für Publikationen, «die für Minderjährige bestimmt sind».

Dort, wo zusätzliche Werbeeinschränkungen beschlossen wurden, will die Ständeratskommission der grossen Kammer folgen. So soll künftig auch vom öffentlichen Grund sichtbare Plakatwerbung von Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Werbung in Kinos, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden und auf Sportplätzen verboten sein.(sda/eh)



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