02.09.2021

E-Ausweise

Keller-Sutter holt öffentliche Meinung ab

Um die staatliche E-ID möglichst breit abzustützen und das Projekt dieses Mal sicher ins Ziel zu bringen, geht Justizministerin Karin Keller-Sutter einen ungewöhnlichen Weg: Sie hat am Donnerstag eine öffentliche Konsultation eröffnet, die sechs Wochen dauern wird.
E-Ausweise: Keller-Sutter holt öffentliche Meinung ab
Staatliche digitale Identität: Bundesrätin Karin Keller-Sutter, hier während der offiziellen Feier zu 50 Jahren Frauenstimmrecht, startet eine öffentliche Konsultation. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks zu einer privaten E-ID-Lösung im vergangenen März hatte der Bundesrat bereits im Mai einen neuen Versuch gestartet. Bis Ende 2021 soll ein Grobkonzept für eine staatliche digitale Identität vorliegen. Mitte 2022 soll dann die Vernehmlassung für ein neues Gesetz eröffnet werden.

Ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz ermöglichen, online mittels eines digitalen Beweises die Identität zu belegen. Der Staat soll dabei für den Betrieb der nötigen Infrastruktur sorgen.

Basis für Bundesratsentscheid

Bevor der Bundesrat die Eckwerte für die künftige E-ID bestimmt, soll sich die breite Öffentlichkeit aktiv in die Diskussion dazu einbringen können, wie es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) heisst.

Als Erstes konnten sich am Donnerstag Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zur künftigen Schweizer E-ID-Lösung äussern. Die Konsultation umfasst weitere Anlässe und dauert bis 14. Oktober. Das Ergebnis der jetzt angestossenen öffentlichen Diskussion diene dem Bundesrat als Basis für seinen Richtungsentscheid, heisst es in der Mitteilung.

Nutzen abklären

Als Diskussionsgrundlage dient eine Auslegeordnung, die das EJPD zusammen mit der Wissenschaft und den Kantonen erarbeitet hat. Beschrieben werden im 33-seitigen «Zielbild E-ID» etwa drei technische Lösungsansätze: eine Self-Sovereign Identity; eine Public-Key-Infrastruktur sowie ein zentraler staatlicher Identitätsprovider.

Während der Konsultation sollen laut EJPD insbesondere drei Fragen beantwortet werden: Welche Anwendungsfälle stehen für eine E-ID im Vordergrund? Welches sind die wichtigsten Anforderungen an eine staatliche E-ID als digitaler Ausweis? Und: Welchen Nutzen gibt es in einer nationalen Infrastruktur, die es dem Staat und Privaten ermöglicht, digitale Nachweise auszustellen und überprüfen zu können?

Wenig Vertrauen in private Anbieter

Beim Votum über das E-ID-Gesetz am 7. März 2021 stimmte eine Zweidrittelmehrheit aus Sicherheitsbedenken beim Datenschutz dagegen, wie die Vox-Analyse zeigte. Der Ja-Seite war es demnach nicht gelungen, Vertrauen in die private Lösung aufzubauen. Gewünscht war vielmehr eine staatliche Lösung, die über die Kontrolle hinausgeht.

Selbst die Gegner des E-ID-Gesetzes wollen eine rasche Lösung. Die Digitalisierung müsse vorangetrieben werden, lautete der Tenor am Abstimmungssonntag.

Justizministerin Keller-Sutter hatte die Erwartungen am Abstimmungstag gleich gedämpft: «Das Resultat bedeutet nicht automatisch, dass es eine Mehrheit zu einer rein staatlichen Lösung gibt», sagte sie. Klar sei, dass einige über ihren Schatten springen müssten, wenn es in Sachen Digitalisierung vorwärts gehen solle. (sda/cbe)



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Kommentare

  • anton fischer, 03.09.2021 05:40 Uhr
    Frau Bundesräti un Justizministerin Keller-Sutter will die Digitalisierung fördern, doch einfachere Probleme warten längst auf eine Lösung. Bspw. gibt es eine sehr grosse Anzahl Auslandschweizer, die doch Schweizer sind und damit auch stimm- und wahlberechtigt sein müssten aber nicht sind, da hier der Wille für eine Problemlösung nicht vorhanden ist. Ich wage zu sagen, dass die Abstimmung für eine Neubeschaffung eines Kampf-Jets nicht zustande gekommen wäre, hätten die Auslandschweizer vom Recht abstimmen zu können Gebrauch gemacht. Weshalb funktioniert in dieser wichtigen vom Schweizer Recht klar stipulierten Grundrecht die "Digitalisierung"" noch nicht?
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