18.10.2019

Influencer-Werbung

Konsumentenschutz verlangt klare Regeln

Nachdem die Lauterkeitkommission im Juni über Influencer-Werbung entschieden hatte, kritisiert nun der Konsumentenschutz, dass noch immer keine klare Regelung bei der Kennzeichnung bestünde.
Influencer-Werbung: Konsumentenschutz verlangt klare Regeln
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentschutzes kritisiert, dass die Entscheide der Lauterkeitskommission bei den Influencer-Fällen nicht nachvollziehbar seien. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Obwohl über alle fünf im Juni eingereichten Beschwerden gegen Influencer von der Lauterkeitskommission entschieden wurde (persoenlich.com berichtete), seien die Regeln alles andere als klar. So beschwert sich der Konsumentenschutz in einer Mitteilung vom Freitag.

Bei den beiden jüngsten Entscheiden bezüglich Beiträge auf Instagram von Roger Federer und Xenia Tchoumicheva auf Instagram anerkennt die Lauterkeitskommission, dass kommerzielle Kommunikation vorliegt. Die Sportartikelanbieter, mit denen Roger Federer Sponsoringverträge unterhielt oder immer noch unterhält, und den Schmuck, den Xenia Tchoumicheva präsentiert, werden prominent abgebildet. Für den «Durchschnittsadressaten» sei es jedoch eindeutig erkennbar, dass es sich hier um Werbung handle, entschied die Kommission. Insbesondere weil der gesamte Account von Xenia Tchoumicheva kommerzieller Natur sei, müsse der Beitrag nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Bei Sportlern wie Roger Federer hingegen sei es üblich und damit gut erkennbar, dass Markenlogos aus rein kommerziellen Hintergründen präsentiert werden.

«Die Entscheide bringen weder den Influencern noch den Konsumenten Klarheit. Es herrscht nun ein Chaos, wann Werbung in den sozialen Medien gekennzeichnet werden muss», kommentiert die Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes Sara Stalder die Entscheide in der Mitteilung. «Diese unterschiedlichen Beurteilungen sind nicht nachvollziehbar, denn der Snowboarder Iouri Podladtchikov wurde im Juli dazu angehalten, einen Post mit seinem Kleidersponsor als Werbung auszuweisen und auch Jolanda Neff wurde empfohlen, in ihrem Kanal die Werbung zu kennzeichnen».

Der Konsumentenschutz fordert nun, dass die Lauterkeitskommission für Werbung auf Social-Media-Portalen nachvollziehbare Regeln aufstellt und diese auch durchgesetzt werden. Nur so können sich Konsumentinnen und Konsumenten laut der Mitteilung darauf verlassen, dass sie als «Durchschnittsadressat» informiert werden, wenn es sich um Werbung handelt. Zudem würden klare Regeln allen Influencern Sicherheit geben, unabhängig von ihrer Bekanntheit.

Der Konsumentenschutz werde prüfen, ob man Rekurs einlegen wolle. Ausserdem kündigte man an, weitere Beschwerden gegen Influencer einzureichen. (pd/lol)



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Kommentare

  • Ueli Custer, 21.10.2019 08:22 Uhr
    Was soll das? Warum soll sich die Lauterkeitskommission jetzt auch noch um individuelle Äusserungen von Einzelpersonen kümmern? Das führt doch zu weit. So viel Intelligenz soll man einem User schon noch zutrauen dürfen, individuelle Äusserungen von Einzelpersonen entsprechend kritisch zu beurteilen.
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