06.11.2020

Tabakproduktegesetz

Werbung in Presse soll erlaubt bleiben

Die Nationalratskommission folgt weitgehend den Vorschlägen des Ständerats – jedoch mit Abschwächungen.

Die zuständige Nationalratskommission will in der Presse und auf Internetseiten, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, Tabakwerbung erlauben. Sie hat das Tabakproduktegesetz zu Ende beraten.

Damit schafft die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) eine Differenz zum Ständerat, der sich für ein vollständiges Werbeverbot von Zigaretten in Presse und im Internet aussprach (persoenlich.com berichtete). Tabakwerbung in Kinos und im öffentlichen Raum will die Kommission jedoch wie der Ständerat ganz verbieten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Ständerat hatte den Entwurf des Tabakproduktegesetzes des Bundesrats in Bezug auf Einschränkungen im Werbe- und Sponsoringbereich verschärft. Die Nationalratskommission folge weitgehend den Vorschlägen des Ständerats, heisst es in der Mitteilung, schlage jedoch einige Anpassungen vor.

Der Ständerat wollte auch das Sponsoring internationaler Anlässe für Tabakfirmen verbieten. Auch hier spricht sich die SGK-N für eine Abschwächung des Verbots aus. Das Sponsoring soll nur bei Veranstaltungen für Minderjährige eingeschränkt werden.

In der Gesamtabstimmung empfahl die Kommission den Entwurf des Tabakproduktegesetzes mit 18 zu 7 Stimmen zur Annahme. Es liegen allerdings 38 Minderheitsanträge vor. Die Vorlage kommt in der Wintersession im Dezember in den Nationalrat.

Nein zur Volksinitiative

Ausserdem empfiehlt die SGK-N die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» mit 17 zu 8 Stimmen zur Ablehnung. Die Initiative verlangt ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht. Faktisch würde damit Zigarettenwerbung auf Plakaten im öffentlichen Raum verboten. Hinter der Initiative stehen mehrere Gesundheitsorganisationen.

Der Bundesrat will die Tabakwerbung einschränken und insbesondere Kinder und Jugendliche besser schützen. Die Volksinitiative lehnt er aber ab. Er legte dem Parlament auch keinen indirekten Gegenentwurf vor. Der Bundesrat will jedoch zentrale Anliegen der Initiative in der Revision des Tabakproduktegesetzes aufnehmen.

Es ist bereits das zweite Mal, dass sich das Parlament mit der Revision des Tabakproduktegesetzes beschäftigt. Im ersten Anlauf hatte sich der Nationalrat 2016 mit 101 Stimmen für die Rückweisung an den Bundesrat ausgesprochen, wobei SVP und FDP fast geschlossen stimmten. (sda/cbe)

 



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