16.01.2021

Keine Masken am TV

BAG erlaubt Ausnahmen

Am Freitag war noch unklar, ob nun mit den neuen Verschärfungen auch für Journalisten und Rednerinnen eine Maskenpflicht gelte. Das Bundesamt für Gesundheit hat jetzt eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Keine Masken am TV: BAG erlaubt Ausnahmen
Besonders für Gehörlose wäre eine Maskenpflicht bei den Moderatorinnen und Moderatoren fatal gewesen. Andrea Vetsch in der Tagesschau-Hauptausgabe vom Freitag. (Bild: Videostill SRF)

Gemäss aktueller Covid19-Verordnung des Bundesamts für Gesundheit muss in der besonderen Lage jede Person eine Gesichtsmaske in Innenräumen tragen, in denen sich mehr als eine Person aufhält. Ab dem 18. Januar ist die Ausnahme zugunsten von Arbeitsbereichen, in denen der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden kann, aufgehoben. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nämlich nicht, heisst es beim BAG.

So stellte sich die Frage, ob die Leute vor den Kameras auf den Sendern der SRG sowie der Privaten Masken tragen müssen (persoenlich.com berichtete). Dies ist nicht so, wie SRF auf Anfrage von persoenlich.com mitteilt:

Wenn sich mehrere Rednerinnen und Redner im gleichen Raum befinden, sind andere Massnahmen zu treffen, wie Abstand oder Trennwände, wie SRF schreibt. Die Maskenpflicht gelte jedoch für andere Personen, die im gleichen Raum sind (z.B. Kameraperson). Eine gewisse Flexibilität besteht gemäss Verordnung auch bei Tätigkeiten, bei denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann, sowie bei Auftritten.

Entsprechend der oben ausgeführten BAG-Regelung für Rednerinnen und Redner dürfen Journalisten und Journalistinnen sowie Moderatoren und Moderatorinnen, die am offenen Mikrofon oder vor laufender Kamera arbeiten, ohne Masken auftreten. Gleiches gilt für eingeladene Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Alle anderen Mitarbeitenden (zum Beispiel Technikerinnen und Techniker) und Gäste im Raum müssen die Masken tragen.

Bessere Verständlichkeit für Publikum

SRF wird laut eigenen Angaben von dieser Regelung Gebrauch machen. Dies aus Gründen der besseren Verständlichkeit für das Publikum zuhause sowie für Menschen mit Sinnesbehinderungen (insbesondere Gehörlose), die für das visuelle Erkennen der gesprochenen Sprache auf gut sichtbare Lippenbewegungen angewiesen sind.

SRF teilte aber mit, dass man in den kommenden Tagen die Sicherheitsmassnahmen weiter verstärken werde. So werde beispielsweise der Einsatz von Plexiglaswänden erweitert und man werde häufiger mit Schaltungen arbeiten. (lol)



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