Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen für den Umstieg von der analogen zur digitalen Radioverbreitung festgelegt. Er hat dabei entschieden, die heutigen Radiokonzessionen, die 2019 ablaufen, bis 2024 zu verlängern.
Damit erhalte die Radiobranche die nötige Stabilität, um die Umstellung von UKW zu DAB+ wie geplant bis spätestens Ende 2024 durchzuführen, schreibt der Bundesrat. Mit der sukzessiven Abschaltung von UKW soll wie geplant 2020 begonnen werden. Ab dann soll DAB+ zum Hauptverbreitungsweg werden.
Die Radioveranstalter mit einem Service-public-Auftrag erhalten eine garantierte Verbreitung auf einer DAB+-Plattform. Gleichzeitig sollen die Funkkonzessionen für die digitale Verbreitung bis Ende 2024 verlängert werden.
Tiefgreifende Veränderung
Der Übergang von der analogen zur digitalen drahtlos-terrestrischen Radioverbreitung sei in vollem Gange, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsänderung. Die Digitalisierung führe zu einer tiefgreifenden Veränderung in der Medienbranche.
Deshalb will der Bundesrat das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) mittelfristig auch durch ein neues Gesetz über elektronische Medien ablösen. In einem solchen Kontext erachte er es nicht als opportun, die Versorgungsgebiete zu verändern, hält er fest.
Anspruch auf Verbreitung
Das Versorgungsgebiet ist das Gebiet, für welches der konzessionierte Veranstalter einen programmlichen Leistungsauftrag zu erfüllen hat und in welchem er im Gegenzug einen Anspruch auf Verbreitung seines Programms geniesst. Mitunter gewährt die Konzession auch einen Anspruch auf einen Anteil an Gebühren.
Bis Ende 2024 sollte die Migration auf DAB+ nach den Plänen der Radiobranche abgeschlossen sein, hält der Bundesrat fest. Auch auf der Ebene der Rechtsetzung sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Konturen der künftigen elektronischen Medienlandschaft klarer erkennbar sein.
Digitale Nutzung steigt
Von den 57 bislang über UKW verbreiteten Programmen der SRG und der Privatradios sind bereits 56 auch über DAB+ empfangbar. Dazu kommen rund 70 vorab komplementäre und musikorientierte Programme, welche speziell für DAB+ oder ursprünglich als Internet-Angebot lanciert wurden.
Das Publikum geht mit: Seit Frühling 2016 ist der Anteil der digitalen Radionutzung höher als jener der analogen UKW-Nutzung. Im August 2017 betrug die digitale Nutzung gemäss dem Bericht des Bundesrates 57 Prozent. Davon entfielen 32 Prozent auf DAB+ und 25 Prozent auf die Nutzung via Internet. Schon über 3,25 Millionen DAB+-Geräte wurden in der Schweiz verkauft.
Regelmässige Überprüfung
Angesichts dieser Entwicklung scheine der von der Branche vorgeschlagene Zeitplan für den Umstieg realistisch, hält der Bundesrat fest.
Das RTVG überträgt dem Bundesrat die Aufgabe, Impulse für die Gestaltung der Radio- und Fernsehlandschaft zu setzen. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass er regelmässig, aber spätestens nach zehn Jahren die Anzahl und Ausdehnung der Versorgungsgebiete überprüft, in denen Konzessionen mit Abgabenanteil erteilt werden. Die letzte Anpassung erfolgte 2007. (sda/cbe)