22.12.2021

Ringier

Für Ungeimpfte gibt es Ausnahmeregelung

Die 2G-Zutrittsregel bei Ringier und Rasch gibt weiter zu reden. Ungeimpften wolle man den Badge sperren, ist zu hören. Die Sprecherin winkt ab. Ungeimpfte Mitarbeitende könnten in Ausnahmefällen vor Ort arbeiten – unter zwei Bedingungen.
Ringier: Für Ungeimpfte gibt es Ausnahmeregelung
Wie es der Bund vorschreibt: Im Ringier-Newsroom gilt Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person im Raum befindet. (Bild: Ringier)
von Tim Frei

Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen das Coronavirus bekanntlich weiter verschärft. Seit 20. Dezember gelten zum Beispiel diese zwei Verschärfungen: Einerseits wurde die 2G-Zertifikatspflicht in Innenräumen bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport sowie in Restaurants schweizweit eingeführt. Andererseits gilt eine Homeoffice-Pflicht – und wenn dies nicht möglich ist, eine Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Raum ist. 

Bereits per 8. Dezember hat das Medienhaus Ringier eine 2G-Zutrittsregel eingeführt, was auch für Ringier Axel Springer Schweiz (Rasch) gilt. «Zum Schutz unserer Mitarbeitenden halten wir an der Einführung von 2G fest», antwortete Kommunikationschefin Johanna Walser damals auf die Frage, weshalb Ringier trotz fehlender gesetzlicher Grundlage auf 2G am Arbeitsplatz setze. Zudem gelte überall eine Maskenpflicht – auch am eigenen Arbeitsplatz – sofern mehr als eine Person im Raum sei (persoenlich.com berichtete).

Ausnahmeregelung für Mitarbeitende ohne 2G-Zertifikat

Nun wurde persoenlich.com zugetragen, dass Ringier «Ungeimpften den Badge sperren» wolle und dass «alle Mitarbeitenden ein Zertifikat einreichen müssten». Damit konfrontiert, sagt Ringier-Kommunikationschefin Johanna Walser: «Für Kolleginnen und Kollegen – auch die ohne 2G-Zertifikat –, die betriebsnotwendig zwingend physisch vor Ort arbeiten müssen, besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, insofern der oder die Vorgesetzte zuvor bei der Corona-Taskforce eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat.» 

Die betreffenden Mitarbeitenden müssten täglich einen Antigen-Selbst-Schnelltest am Empfang durchführen und ständig eine Maske tragen. «Unsere Mitarbeitenden sind entsprechend informiert», betont Walser und ergänzt: «Seit dem 20. Dezember setzen wir zudem die generelle Homeoffice-Pflicht des Bundes um.» (tim)



Newsletter wird abonniert...

Newsletter abonnieren

Wollen Sie Artikel wie diesen in Ihrer Mailbox? Erhalten Sie frühmorgens die relevantesten Branchennews in kompakter Form.

Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240427

Die Branchennews täglich erhalten!

Jetzt Newsletter abonnieren.