13.10.2021

Medienförderung

Termin für die Abstimmung ist praktisch fix

Über das Mediengesetz soll das Volk gemäss Bundesrat am 13. Februar 2022 befinden. Noch steht dies gemäss Regierung unter Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums – das sollte aber angesichts der fristgerechten Einreichung und der hohen Anzahl an Unterschriften reine Formsache sein.
Medienförderung: Termin für die Abstimmung ist praktisch fix
Das Referendumskomitee «Staatsmedien Nein»: Alec von Barnekow (Jeunes Libéraux-Radicaux, FR), Evelyn Motschi (Jungfreisinnige, AG), Peter Weigelt (Präsident, SG), Bruno Hug (SG), Philipp Gut (Geschäftsführer, AG), Christian Keller (BS) (v.l.n.r.). (Bild: zVg)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober entschieden, vier Vorlagen am 13. Februar 2022 zur Abstimmung zu bringen. Darunter ist auch das Referendum des bürgerlich-liberalen Komitees gegen den Ausbau der Medienförderung. Dies zwar unter der Bedingung, dass das Referendum zustande kommt. Womit der Beschluss des Bundesrats laut einer Mitteilung unter Vorbehalt steht. Das scheint aber reine Formsache zu sein, hat das Komitee «Staatsmedien Nein» das Referendum zum Mediengesetz doch einen Tag vor Fristablauf und mit doppelt so vielen Unterschriften wie nötig eingereicht. So schreibt etwa Republik-Journalist Dennis Bühler auf Twitter: «Davon, dass das Referendum zustande gekommen ist, darf man angesichts der Unterschriftenzahl getrost ausgehen.»

Das Parlament hatte die Medienförderung in der Sommersession verabschiedet. Während sieben Jahren werden die Medien in der Schweiz direkt und indirekt mit 120 Millionen Franken mehr gefördert als bisher. Davon profitieren Printmedien, die Mitglieder- und Stiftungspresse, Onlinemedien, Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA und die Medienausbildung. (sda/pd/tim)



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