13.12.2018

Direkte Presseförderung

Verfassung soll Medienartikel erhalten

Parlamentarier aus verschiedenen Parteien wollen eine Verfassungsgrundlage zur direkten Presseförderung schaffen. Der Verband Schweizer Medien warnt vor zu viel Staatseinfluss, ist aber offen für die Debatte.
Direkte Presseförderung: Verfassung soll Medienartikel erhalten
«Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Medienhäuser braucht es eine Debatte zur direkten Presseförderung», sagt SP-Nationalrat Matthias Aebischer an der Wintersession. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

In der Schweizer Verfassung ist lediglich die Medienfreiheit und die Zuständigkeit des Bundes für die Radio- und TV-Gesetzgebung verankert. Die Presse ist ausgeklammert. Somit fehlt auch eine Verfassungsgrundlage für eine direkte Presseförderung, die unlängst in der Medienbranche diskutiert wurde (persoenlich.com berichtete).

Nun haben mehrere Parlamentarier aus verschiedenen Parteien Vorstösse eingereicht, um eine Verfassungsgrundlage für eine direkte Presseförderung zu schaffen, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt (Artikel kostenpflichtig). So haben am Mittwoch Matthias Aebischer (SP), Bernhard Guhl (BDP), Olivier Feller (FDP) sowie Ständerat Filippo Lombardi (CVP) vier gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht. Diese verfolgen das Ziel, den bestehenden Verfassungsartikel zu Radio und Fernsehen in einen Medienartikel umzuwandeln.

«Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Medienhäuser braucht es eine Debatte zur direkten Presseförderung. Damit sie geführt werden kann, muss zuerst eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden», wird Aebischer zitiert. Er nimmt dabei auf die im Herbst abgeschlossene Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz Bezug: «Am Gesetzesvorschlag wird starke Kritik geübt, oft mit der Begründung, dass die Verfassungsgrundlage fehle», so der Berner Nationalrat. Er gehe davon aus, dass der Gesetzesentwurf überarbeitet werden müsse. Im Idealfall, so Aebischer, könne darum die Diskussion über den Verfassungsartikel gleichzeitig mit der Gesetzesberatung stattfinden, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Der Verband Schweizer Medien (VSM) ist gemäss Tagi offen für diese Debatte, doch bevorzuge der Verband die indirekte Presseförderung in Form der ermässigten Zeitungszustellung. «Die Gefahr eines neuen Medienartikels kann sein, dass dies zu mehr Staatseinfluss und weniger Pressefreiheit führt», sagt VSM-Geschäftsführer Andreas Häuptli. Laut «Tages-Anzeiger» will sich die SRG momentan noch nicht zu den parlamentarischen Vorstössen äussern. (as)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240427