13.03.2019

Medienförderung der Zukunft

Wie dehnbar ist der bestehende Artikel 93?

Am Sessionslunch in Bern wurde über direkte und indirekte Presseförderung diskutiert. Justiz-Direktor Martin Dumermuth nannte den Artikel 93 «visionär». Das aktuell diskutierte «Gewurstel» sei «fragwürdig», findet hingegen Medienrechtler Urs Saxer. Und Verlegerpräsident Pietro Supino will vor allem eines: vorwärts machen.
Medienförderung der Zukunft: Wie dehnbar ist der bestehende Artikel 93?
Staats- und Medienrechtler Urs Saxer und Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz, bei der Diskussion im Raum Grande Société. (Bild: persoenlich.com)
von Michèle Widmer

Das geplante Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) sorgt für viele Diskussionen. Im Mittelpunkt steht oftmals die indirekte oder die direkte Förderung der Presse. In Bezug auf erstere hat der Verband Schweizer Medien erst kürzlich gefordert, die bisherige Unterstützung für den Zeitungsvertrieb von jährlich 30 Millionen auf 120 Millionen Franken zu erhöhen. Er schlägt vor, das Geld könnte durch das Postgesetz oder aus dem Topf der Radio und Fernsehabgabe zur Verfügung gestellt werden.

Am Sessionslunch der Parlamentarischen Gruppe Medien & Kommunikation (GMK) am Mittwoch stand nebst der indirekten auch die direkte Presseförderung auf dem Programm. Die Nationalräte Matthias Aebischer (SP), Bernhard Guhl (BDP), Olivier Feller (FDP) sowie Ständerat Filippo Lombardi (CVP) möchten den Verfassungsartikel 93 zu Radio und TV in einen Medienartikel umwandeln. Dazu haben sie im vergangenen Herbst eine gleichlautende parlamentarische Initiative eingereicht.

Matthias Aebischer übernahm auch gleich die Moderation der zwei Podien, welche nach dem Stehlunch im Restaurant Lorenzini in Bern durchgeführt wurden. Zu Beginn diskutierten Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ), und Urs Saxer,  Staats- und Medienrechtler, über die Möglichkeiten, welche der bestehende Verfassungsartikel bietet.

 

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BJ-Direktor Dumermuth bezeichnete den bestehenden Verfassungsartikel als «visionär» und blickte zurück, um das zu erklären. Damals sei man dem neuen Radio und TV kritisch gegenübergestanden. Der Verfassungsartikel zeige Offenheit für noch nicht bekannte Entwicklungen und sei strikt für das damals Existierende.

Gespannt horchten die rund 40 Zuhörerinnen und Zuhörer, als Saxer über die gesetzlichen Möglichkeiten der indirekten Presseförderung zu reden kam. Ist es laut bestehender Verfassung möglich, dass Geld für die Zeitungszustellung aus dem Topf der TV- und Radioabgabe zu nehmen? Konkret diskutiert wird dies aufgrund von Absatz 1. «Ich finde es juristisch sowie politisch fragwürdig, wenn man in einen Verfassungsartikel aus den 1980er-Jahren nun alles Mögliche reinprojiziert», sagte er. Es gäbe einen Punkt, wo «fertig gewurstelt» sei und man eine neue Verfassungsbestimmung brauche.

Wirtschaftliche Lage generell als Argument

Laut Saxer könnte man zudem mit Absatz 4 argumentieren. Dieser sei eingebracht worden, weil Radio und TV negative Auswirkungen für die Presse im Werbebereich hatten. Das sei die Grundlage für die Werbebeschränkung der SRG. Jedoch könnte man ihn auf die wirtschaftliche Lage ganz allgemein betrachten und es als gerecht auslegen, dass etwas an die Presse zurückfliesst. Dafür wäre eine Gesetzesanpassung erforderlich. «Das wäre durchaus möglich», fügte er an. Dumermuth sieht es anders: «Mit diesem Absatz 4 kann man lediglich TV und Radio zurückbinden.»

Hinsichtlich der eingereichten parlamentarischen Initiative hat Saxer Mühe mit dem Begriff Medien. Dieser sei mit Blick auf die öffentliche Kommunikation der Gesellschaft und Unternehmen wie Facebook und Google zu ungenau. Eine andere Formulierung konnte Saxer auf Nachfrage von Aebischer nicht nennen. «Ich studiere noch immer daran herum», sagte er schmunzelnd.

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Danach ging die Veranstaltung zur zweiten Podiumsdiskussion über. Hier taten Jürg Bachmann, Präsident des Verbands Schweizer Privatradios, Christine Gabella, Geschäftsführerin von Médias Suisses, Pietro Supino, Tamedia-Verleger und Präsident des Verbands Schweizer Medien sowie Ständerat Filippo Lombardi, Präsident von KS/CS Kommunikation Schweiz ihre Meinungen kund.

VSM und Médias Suisse fordern schnelle Lösungen

Das Wichtigste für Supino und Gabella ist, dass es jetzt schnell vorangeht. «Wir brauchen keinen neuen Verfassungsartikel», sagte Supino und verwies auf die beiden Möglichkeiten Postgesetz und Serafe-Topf.

Mit der Forderung, wonach es schnelle Lösungen brauche, war auch Lombardi einverstanden. Allerdings sprach er sich gegen die Finanzierung der zusätzlichen indirekten Medienförderung über das Postgesetz aus. Er zweifelt daran, dass Artikel 92 die richtige Grundlage sei, die digitale Zukunft der Medien zu fördern.

Bachmann sagte mit Blick auf seine Tätigkeit bei Goldbach und 20 Jahren Erfahrung mit direkter Medienförderung: «Ich habe keinen Fall in Erinnerung, wo sich die Behörden in die Produktion eingemischt haben.»

In der Fragerunde adressierte Nationalrat Olivier Feller Pietro Supino mit der Ausgangslage, dass beide anwesenden Rechtsexperten sagten, die indirekte Presseförderung sei mit der jetzigen Verfassung nicht möglich. Supino antwortete: «Mit allem Respekt, am Schluss wird das Parlament entscheiden.»



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