15.03.2022

Lex Netflix

Das Referendum kommt formell zustande

Gegen die geplante Investitionspflicht für Netflix und Co haben Jungparteien Unterschriften gesammelt. Am 15. Mai wird sich die Stimmbevölkerung zur Vorlage äussern.
Lex Netflix: Das Referendum kommt formell zustande
Das Referendum gegen das neue Filmgesetz wurde am 20. Januar in Bern eingereicht. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Das Referendum gegen die sogenannte «Lex Netflix» ist gemäss Angaben des Referendumskomitees zustande gekommen. Für dieses geht die geplante Änderung des Filmgesetzes an Konsumentinnen und Konsumenten vorbei und gefährdet deren Freiheit.

Von insgesamt 52'182 berücksichtigten Unterschriften seien 51'972 gültig, teilte das Referendumskomitee «Filmgesetz Nein» mit. Bei der der Bundeskanzlei waren am 20. Januar 70'000 Unterschriften eingereicht worden (persoenlich.com berichtete). Gegen die geplante Investitionspflicht für Netflix und Co hatten unter anderem die Jungparteien von FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen. Am 15. Mai wird sich die Stimmbevölkerung zur Vorlage äussern.

Das Komitee argumentiert, die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten werde durch die vorgesehene Gesetzesänderung eingeschränkt und falle einer «ungerechten EU-Filmquote zum Opfer». Die neue Investitionsverpflichtung komme einer Filmsteuer gleich und sei unnötig, weil das Schweizer Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 120 Millionen Franken subventioniert werde. Zudem würden die schweizerischen Privatsender neu unnötig stärker zur Kasse gebeten. Auch das schade dem Wirtschaftsstandort Schweiz.

Mit der sogenannten «Lex Netflix» sollen laut Bundesrat und Parlament in- und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste rechtlich gleichgestellt werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Streamingdienste wie Netflix, Amazon oder Disney vier Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen.

Ausserdem sollen Streamingdienste neu verpflichtet werden, zu mindestens dreissig Prozent Serien oder Filme zu senden, die in Europa produziert wurden. Der Zusatzbetrag zugunsten des Schweizer Filmschaffens aus dieser erweiterten Investitionspflicht wird laut dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) auf 18 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen. Die Vorlage stelle zudem sicher, dass ein kleiner Teil des in der Schweiz erzielten Umsatzes im Land bleibe. (sda/cbe)



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