23.04.2019

SRG Ombudsmann

Beanstandungen zu Epineys Antrag abgewiesen

Der Kniefall von Sven Epiney in der Sendung «Darf ich bitten?» von Ende März hat Roger Blum beschäftigt. Ein solcher Antrag gehöre nicht in einen solche Sendung, wurde bemängelt. Und: SRF dürfe die in der Bibel verbotene Homosexualität nicht zeigen.
SRG Ombudsmann: Beanstandungen zu Epineys Antrag abgewiesen
Der überraschte Michael Graber vor seinem Lebenspartner Sven Epiney in der Tanzshow «Darf ich bitten?» Ende März. (Bild: Screenshot)

Nach dem Heiratsantrag von Sven Epiney an seinen Freund Michael Graber in der SRF-Tanzshow «Darf ich bitten?» Ende März sind nebst vielen gehässigen und teils homophoben Kommentaren, auch bei SRG-Ombudsmann Roger Blum Beschwerden eingegangen. Am Dienstagnachmittag hat er zu fünf Fällen einen Schlussbericht veröffentlicht. Vier davon beanstanden, dass ein solcher Antrag nicht in eine solche Sendung gehört. Ein weiterer argumentiert, die Bibel verbiete Homosexualität und daher dürfe sie auch im Fernehen nicht gezeigt werden. Blum weist alle fünf Beanstandungen ab.

«Ich bin christlich erzogen, lebe traditionsbewusst und versuche mein Leben nach den Inhalten der Bibel zu leben», heisst es in der Beanstandung. Sie schaue damit einhergehend auch keine Sendungen, zum Beispiel zu einer Love-Parade in Zürich oder auch keine Diskussionssendungen zu, aus ihrer biblischen Sicht, «abartigen Themen», schreibt die Person weiter. Bei einer Tanzsendung dürfe man grundsätzlich davon ausgehen, dass man nicht mit solchem konfrontiert werde.

Kein «Radio Maria»

«Genauso wie in anderen Sendungen von SRF, kennen wir in Unterhaltungsshows ganz generell keine Diskriminierung jeglicher Gruppen oder einzelnen Personen», antwortet Blum der Person im Schlussbericht. Das gelte dementsprechend auch für eine Tanzsendung wie «Darf ich bitten?». Von daher fehle ihm das Verständnis für die «diskriminierenden Äusserungen».

Die SRG sei nicht «Radio Maria» und auch kein evangelikaler Sender, so Blum weiter. Sie stelle die Offenheit in den Vordergrund und nicht die Ausschliesslichkeit. Sie spiegle die eidgenössische Realität und nicht ein Zerrbild der Vergangenheit bzw. eine traute «Bluemetetrögli-Schweiz». Deshalb sei den Programmen von Radio und Fernsehen SRF ein Konzept, wie es die beanstandende Person vertrete, fremd.

«Emotionen» gehören dazu

Vier weitere Beanstandungen kritisieren, dass ein Heiratsantrag nicht in eine solche Sendung gehört. Es sei «eine unrechtmässige Ausnutzung einer öffentlichen Sendung, die mit unseren Gebührengeldern finanziert wird, um damit unter anderem seinen privaten Bekanntheitsgrad zu fördern», heisst es dazu in einem Schreiben.

«Emotionen und Überraschungen gehören zur Fernsehunterhaltung», argumentiert Blum in der Antwort. In Interview- und Diskussionssendungen könne die Überraschung darin bestehen, dass jemand etwas völlig Unerwartetes preisgibt, das der Sendung eine Wendung verschafft, oder dass jemand in Tränen ausbricht oder davonläuft. Ähnliches könne in Unterhaltungssendungen passieren. In Livesendungen müssten die Medienleute sogar auf noch Gravierenderes gefasst sein. (wid)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

  • Peter Casutt, 25.04.2019 12:50 Uhr
    Wenn man kritiklos staatsgläubig ist, für den ist dieses "blumsche" Verhalten super. Ansonsten sind berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit aller Beteiligten mehr als angebracht
  • urs Keller, 24.04.2019 04:40 Uhr
    Danke Roger Blum für die gute Stellungsnahme!
Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240427