Der Gastbeitrag im deutschen Magazin Spiegel, in dem die ehemalige Magazin-Journalistin Anuschka Roshani Vorwürfe gegen ihren ehemaligen Vorgesetzten Finn Canonica erhebt, ist angepasst worden. «Aus rechtlichen Gründen wurde der Text vorerst teilweise leicht gekürzt», heisst es nun online in der Fussnote.
Wie die Schweiz am Wochenende (SaW) berichtet, kam die Anweisung dazu vom Landgericht Hamburg. Laut einem Urteil habe es einer Klage von Canonica teilweise zugestimmt. Neun Passagen haben laut SaW gekürzt werden müssen. Insgesamt 14 Passagen wurden eingeklagt. Das Gericht sprach von «Verdachtsberichterstattung».
Der Spiegel werde das Urteil anfechten, wie es weiter heisst. Eine weitere Klage eingereicht hat auch Tamedia (persoenlich.com berichtete). (cbe)