02.01.2022

Das war 2021

Diese Artikel sorgten für Gesprächsstoff

Von Roger Schawinskis UKW-Engagement bis zur harschen Kritik des Tages-Anzeigers am Schweizer «Tatort»: Leserinnen und Leser von persoenlich.com beteiligen sich mit ihren Meinungen an produktiven Debatten. Diese Beiträge haben 2021 für besonders viele Diskussionen gesorgt.
Das war 2021: Diese Artikel sorgten für Gesprächsstoff
Haben 2021 für Gesprächsstoff gesorgt (oben v.l.): Carol Schuler, Anna Pieri Zuercher, Roger Schawinski, (unten v.l.) Jolanda Spiess-Hegglin, Markus Somm, Michèle Binswanger. (Bilder: SRF/Keystone/Andrea Zahler, Grafik: Corinne Lüthi)
von Tim Frei

Roger Schawinski hat die Medienbranche mit seiner Onlinepetition «Rettet UKW» kräftig durchgeschüttelt. Schliesslich verständigten sich die Radios auf eine UKW-Abschaltung erst per Ende 2024 statt August 2022 (SRG) respektive Januar 2023 (Private). Dass der Medienpionier eine breite Diskussion auslösen würde, hatte sich bereits nach der Lancierung seiner Petition Ende April gezeigt. Die Meldung dazu gehört nicht nur zu den meistgelesenen Artikeln 2021 auf persoenlich.com – sie löste auch klar am meisten Kommentare von Leserinnen und Lesern aus. 

Die Userinnen und User waren eindeutig auf der Seite von Schawinski, der mit seiner Petition die geplante Einstellung aller UKW-Sender der Schweiz rückgängig machen wollte. Mit Albert Arter befürwortete nur einer der 18 Kommentarschreibenden den Umstieg auf DAB+: «Die Qualität ist mit DAB+ viel besser. Stationär sind die meisten umgestiegen.»

Bei der Gegenseite kam zum Beispiel Schawinskis Argument an, dass mit der Abschaltung Millionen funktionierender Radioapparate entsorgt werden müssten – unter anderem, weil mehr als die Hälfte aller Schweizer Autos keinen DAB+-Empfang hätten. Leser Thomas Schaz, der sein Auto 2020 auf DAB+ umrüsten wollte, schrieb: «Leider bekam ich von der Garage die Antwort, dass dies nicht so einfach möglich sei. Ich habe auf den Rat der Werkstatt ein Y-Kabel für CHF 100 gekauft, um mein iPhone anzuschliessen – ohne Erfolg. Ich kann damit kein Radio hören.» Albert Arter meinte dagegen: «Beim Auto sind die Import-Firmen schuld, weil sie es nicht verlangt haben.»

Bezahlschranke beim Nebelspalter

Markus Somm, Chefredaktor und Mitinhaber des Satiremagazins Nebelspalter, zog knapp ein halbes Jahr nach Start von nebelspalter.ch eine Zwischenbilanz in einem persoenlich.com-Interview. Darin äusserte er sich unter anderem zur harten Paywall, die kritisiert wird: «Guter Journalismus muss etwas kosten. Deshalb halten wir an der Bezahlschranke fest, aber wir werden sicher vermehrt Angebote lancieren, die es Interessierten ermöglichen, uns für eine gewisse Zeit zu testen.» 

Ein Entscheid, der zu Diskussionen bei Userinnen und Usern führte. Victor Brunner schrieb an die Adresse von Somm: «Er soll prägnante, für den Nebelspalter typische Artikel, frei zugänglich machen. Dann können LeserInnen sich ein Bild machen, ob ein Abo lohnt.» Erich Heini, der gleich sieben der insgesamt elf Kommentare verfasste, entgegnete: «16 Franken pro Monat sollte doch im Rahmen der Möglichkeiten liegen. Für Interessierte, die nicht nur Gratisfutter konsumieren. Was nichts kostet, ist nichts wert.» 

Somm hatte im Interview auch zu den Abgängen von Karikaturistinnen und Karikaturisten Stellung bezogen – unter anderem sagte er: «Was mich allerdings immer wieder überrascht, ist, dass keiner, der wegen mir den Nebelspalter verlassen hat, je das Gespräch zu mir gesucht hat.» Eine Aussage, die der Karikaturist Silvan Wegmann kommentierte: «Nur ist es eigentlich so, dass der neue Chef auf die langjährigen Karikaturist:innen zugehen sollte, um das Gespräch zu suchen, was Somm aber nie tat.»

Kritik am Schweiz-Tatort «Schoggiläbä»

Der Schweizer «Tatort» hat es in der Regel schwer – insbesondere in Deutschland, wo es zuweilen zu starker Kritik kommt. Das war bei der Folge «Schoggiläbä» mit den beiden Kommissarinnen Tessa Ott (Carol Schuler) und Isabelle Grandjean (Anna Pieri Zuercher) aus dem Frühjahr 2021 nicht anders. persoenlich.com-Chefredaktor Matthias Ackeret schrieb dazu in einer Kolumne: «Am brutalsten agiert dabei der Tages-Anzeiger.» Nach einer ersten Kritik mit dem Titel «Ein kompletter Reinfall» habe Kulturchef Guido Kalberer nachgedoppelt: «Dieser ‹Tatort› macht unser Image kaputt». Ackeret gab «Schoggiläbä» dagegen deutlich bessere Noten – und schrieb: «Ich jedenfalls bin gespannt auf die nächste Folge».

Sowohl positive als auch negative Stimmen: In den Kommentarspalten von persoenlich.com zeigte sich ein geteiltes Bild. Leser Dieter Widmer befand: «Der neueste Tatort war völlig überladen und die Handlung schwer nachvollziehbar.» Eine dezidiert andere Meinung hatte Barbara Fuhrer: «Das ganze Bashing finde ich so etwas von übertrieben! Wer bis zum Schluss geschaut hat, verstand dann auch die Zusammenhänge problemlos.» 

Hugo Engeler nahm derweil die beiden Kommissarinnen in Schutz: «An ihnen liegt es nicht. Die spielen ihre Rolle wirklich gut. Aber Drehbuch und Regie sind schon eine mittlere Katastrophe, und zwar nicht nur bei den übertriebenen Klischees.»  

Tamedia gewinnt vor dem Zuger Obergericht

Anfang September hatte das Zuger Obergericht entschieden, dass die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger doch ein Buch über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014 schreiben darf (persoenlich.com berichtete). Die erstinstanzlich angeordneten Verbote wurden damals aufgehoben. Mittlerweile hat sich das Blatt jedoch gewendet – Ende Oktober erwirkte die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Bundesgericht eine vorsorgliche Massnahme: Das Publikationsverbot für Binswangers Buch bleibt so lange bestehen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Für deutlich mehr Kommentare unter den Leserinnen und Lesern von persoenlich.com sorgte jedoch das zwischenzeitliche Aufheben des Publikationsverbots. Dieses wurde einerseits begrüsst – so etwa von Maja Ziegler: «Endlich, die Gerechtigkeit obsiegt». Oder von Jürg Streuli, der schrieb: «Nur in einer Diktatur kann eine Publikation unterdrückt werden, deren Inhalt nicht einmal bekannt ist.» 

Ganz anderer Meinung war Andrea Meier: «Das ist ein verstörendes Urteil. Der Richter scheint nicht an sein eigenes System zu glauben. Wer vor Gericht geht, erfährt nicht Gerechtigkeit, sondern sucht Öffentlichkeit?» Sie nahm damit Bezug auf die Begründung des Zuger Obergerichtes: Dieses hatte in seiner Urteilsbegründung geschrieben, dass in den vergangenen sieben Jahren Faktoren wie diverse öffentliche Gerichtsverfahren und die Medienarbeit von Spiess-Hegglin selbst die Ereignisse um die Landammannfeier 2014 allgemein bekannt gemacht «und vor allem bekannt gehalten» hätten.

Eine Begründung, die auch von Leser Richard Jones hinterfragt wurde: «Es wäre sicher nicht jede Aufmerksamkeit nötig gewesen. Aber wer sich in einem solchen Fall wehren will – was unbedingt nötig war, weil der Intellekt des Durchschnittsschweizers bis heute noch nicht über die Täter-Opfer-Schublade hinweggekommen ist –, wird Mediengeilheit vorgeworfen?» 


In der Serie «Das war 2021» greifen wir die grossen Themen des Jahres in kompakter Form nochmals auf. Hier finden Sie die Übersicht.



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